Chance für Betrieb und Auszubildende

Vivien Buder absolviert ihre Ausbildung bei Mauser Sitzkultur in Teilzeit
Korbach(pm). Eine Ausbildung in Teilzeit ist eine Alternative für alle Menschen, die keine Vollzeitausbildung absolvieren können – beispielsweise aus gesundheitlichen oder familiären Gründen. In der bundesweiten Woche der Ausbildung vom 14. bis 18. März 2022 macht die Agentur für Arbeit Korbach daher auf die Möglichkeit der Teilzeit-Ausbildung aufmerksam. Diese steht seit Anfang 2020 grundsätzlich allen interessierten Jugendlichen und Erwachsenen offen, wenn sich beide Vertragspartner einig sind. So war es vor drei Jahren bei Vivien Buder und der Mauser Sitzkultur in Twistetal-Berndorf, einem Unternehmen mit über 40 Beschäftigten an zwei Standorten. Die 24-Jährige hatte von der Möglichkeit der Teilzeitausbildung bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für junge Mütter erfahren. Dazu gehörte auch ein Praktikum bei dem Berndorfer Betrieb und weil es sehr gut passte, entschieden sich beide Seiten für eine Teilzeitausbildung zur Kauffrau für Büromanagement. „Eine Ausbildung in Vollzeit hätte ich mit meinem kleinen Sohn nicht geschafft“, erzählt Vivien Buder. „Für mich ist die Teilzeit-Variante ideal. Hätte es diese Möglichkeit nicht gegeben, würde ich jetzt vermutlich ohne Ausbildung jobben.“ So besucht sie die Berufsschule ganz regulär wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb hat sie um die Hälfte reduziert, entsprechend verlängert sich die Ausbildungsdauer. Die tägliche Arbeitszeit konnte die junge Mutter ebenfalls passend zu den Kindergarten-Zeiten ihres Sohnes legen.

Auch Geschäftsführer Michael Papenheim äußerst sich „glücklich über diese Konstellation. Das ist eigentlich eine Win-win-win-Situation für alle: Frau Buder kann Familie und Beruf unter einen Hut bringen, wir haben eine gute Mitarbeiterin gewonnen und letztlich profitiert auch die Region davon, indem die Ausbildung möglich wurde.“ Papenheim verweist zudem darauf, dass die Teilzeitausbildung in der Pandemie noch mehr Flexibilität ermöglicht hat: „Wir sind mit gutem Willen beiderseits sehr gut durch die Herausforderungen der Pandemie – wie fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Quarantäne – gekommen.“ Mit einer Berufsausbildung in Teilzeit vergrößern die Betriebe ihre Chancen, dringend benötigte Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten, wirbt Bärbel Kesper, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bei der Korbacher Agentur. Gleichzeitig biete dieses Modell denjenigen Menschen die Chance auf eine anerkannte berufliche Qualifikation, für die eine Ausbildung in Vollzeit aufgrund verschiedener Faktoren keine realistische Option darstelle. Bärbel Kesper: „Ausbildungen in Teilzeit können zudem in Zukunft einen nennenswerten Beitrag dazu leisten, den Anteil der Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung zu verringern und das Fachkräftepotenzial zu erhöhen.”

Information zur Teilzeitausbildung bei den Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Korbach, Telefon 05631 957-454 oder -453; Mail Korbach.BCA@arbeitsagentur.de oder beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (Tel. 05631/957-610, Mail: Korbach.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de).

Bärbel Kesper, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bei der Agentur für Arbeit Korbach (Foto: Arbeitsagentur).

 

Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit erweitert. Dabei ist unter anderem die gesetzliche Beschränkung auf ein “berechtigtes Interesse” als Voraussetzung entfallen, der potenzielle Personenkreis wurde damit erweitert. Eine Ausbildung in Teilzeit kann nun bei jedem dualen Ausbildungsverhältnis vereinbart werden. Sofern Ausbildungsbetrieb und Auszubildende beide einverstanden sind, halten sie die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit im Berufsausbildungsvertrag fest – maximal auf 50 Prozent. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich im selben Verhältnis, höchstens auf das Eineinhalbfache nach Ausbildungsordnung. Der Berufsschulunterricht ist in der Regel identisch zur Vollzeitausbildung. Die Teilzeitausbildung beantragen beide Partner bei der zuständigen Stelle, also beispielsweise der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer, etc. Teilzeitauszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Sie ist angemessen, wenn die prozentuale Kürzung der Vergütung maximal der prozentualen Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit entspricht.

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