Das Regierungspräsidium Kassel überwacht Handel und Haltung von geschützten Tierarten

Kassel(pm). Anlässlich des Welttags des Artenschutzes am 3. März weist das Regierungspräsidium Kassel darauf hin, dass für bedrohte Tier- und Pflanzenarten ein besonderer gesetzlicher Schutz besteht. Als zuständige Artenschutzbehörde überwacht das RP Kassel den Handel und die Haltung von geschützten Arten in NordOstHessen. Lebensraumzerstörung und die Belastung von Wasser, Boden und Luft durch umweltschädigende Wirtschaftsweisen des Menschen sind seit Jahren Ursachen für den Rückgang von Tier- und Pflanzenarten. Viele Arten sind zudem besonders gefährdet, weil sie zu begehrten Handelsobjekten geworden sind. 1973 wurde deshalb in Washington das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“, kurz: „Washingtoner
Artenschutzübereinkommen“ (WA) beschlossen. Es sieht ein umfassendes Kontrollsystem für den grenzüberschreitenden Handel mit
geschützten Tier- und Pflanzenarten vor.


Das Regierungspräsidium Kassel überwacht als Artenschutzbehörde in NordOstHessen die Einhaltung dieser Regelungen und trägt so zum
Schutz und zur Erhaltung der Arten bei. Laut aktuellen Zahlen aus dem Dezember 2021 wurden im Regierungsbezirk Kassel insgesamt 17.177
geschützte Tiere in Zoos und Privathaushalten gezählt. Diese verteilten sich auf 4.588 Tierhalterinnen und Tierhalter bzw. 258 Züchterinnen und Züchter. Die am häufigsten anzutreffende geschützte Tierart ist die Griechische Landschildkröte (5.090 Individuen), gefolgt von Graupapagei (885), Stieglitz (806), Gimpel (518) und Breitrandschildkröte (513). Tierfreundinnen und -freunden rät das RP Kassel: Der Kauf lebender Tiere sollte mit allen Auswirkungen und Folgekosten gut überlegt sein. Stets ist ein Herkunftsnachweis oder bei streng geschützten Arten eine amtliche Bescheinigung (EG-Bescheinigung) von der Verkäuferin/dem Verkäufer auszuhändigen. Ohne diese unterliegen die Tiere einem Besitzverbot und können unter Umständen sogar beschlagnahmt und weggenommen werden. Exemplare aus unklarer Herkunft dürfen gar nicht erst gekauft werden.

Wer leichtfertig kauft, unterstützt unter Umständen den illegalen Handel mit Tieren oder Tierprodukten – und das ist kein Kavaliersdelikt. Der Kauf sollte nur bei seriösen Züchterinnen und Züchtern bzw. Händlerinnen und Händlern erfolgen. Zudem sollte auf vollständige Originalpapiere geachtet werden. Ein Internetkauf kann nur bei Angabe des Echtnamens und Identifizierung des Anbieters dokumentiert und geprüft werden. Die umfangreichen gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz betreffen über 30.000 Tier- und Pflanzenarten und unterliegen ständiger Weiterentwicklung. So wurden z.B. gemäß der letzten Änderung (EU-Verordnung von 2021/2280) die Regelungen für den Handel mit Elfenbein zum Schutz der wildlebenden Populationen der Afrikanischen Elefanten weiter verschärft. Für Rohelfenbein dürfen zukünftig keine Vermarktungsbescheinigungen erteilt werden. Ausnahmen sind nur möglich zur Reparatur von Musikinstrumenten aus der Zeit von vor 1975 und von Antiquitäten von hohem künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert, die sich in Museen befinden. Der Handel mit Elfenbeinprodukten ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind möglich für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für nachweisliche Antiquitäten, die vor dem Stichtag 03.03.1947 bereits existierten.

Um den Schutzstatus einer Art festzustellen, bietet sich für Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz eine zuverlässige Orientierung. Unter www.wisia.de sind mehr als 30.000 gültige Artnamen aufgeführt.

Hintergrund
Der Welttag des Artenschutzes (World Wildlife Day) wurde 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Er wird jedes Jahr am 3. März begangen und erinnert an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens am 3. März 1973. An diesem Tag sind Behörden und Organisationen sowie Privatleute dazu aufgerufen, mit Aktionen auf die Bedrohung der Artenvielfalt und die Bedeutung des Artenschutzes hinzuweisen. In Hessen sind die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden für die Umsetzung und Kontrolle des Artenschutzes zuständig. Im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel in sechs Landkreisen und der kreisfreien Stadt Kassel in NordOstHessen tätig. Zur Überwachung privater Halterinnen und Halter sowie gewerblicher Akteurinnen und Akteure werden verschiedene Kontrollinstrumente eingesetzt: Nachweispflicht, Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Buchführungspflicht, Bescheinigungspflicht zur Vermarktung. Hierzu gibt es ausführliche Erläuterungen und Downloads unter:
https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/artenschutz.

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