Mini-Impfzentren haben ab nächster Woche nur noch samstags geöffnet

Waldeck-Frankenberg(pm/od). Die Mini-Impfzentren des Landkreises in Korbach, Frankenberg, Bad Wildungen und Bad Arolsen haben ab der siebten Kalenderwoche nur noch samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Verimpft wird dort dann weiterhin der Impfstoff von BioNTech ohne Anmeldung. An allen anderen Tagen sind die Zentren geschlossen.
Moderna in Korbach
Impfungen mit dem Vakzin von Moderna gibt es jedoch nur im Mini-Impfzentrum in Korbach in der kleinen Hauerhalle und zwar nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an moderna@lkwafkb.de. Eine Ausnahme bildet der Mittwoch, 9. Februar von
15 Uhr bis 19 Uhr: An diesem Tag sind sowohl Impfungen mit BioNTech, als auch ausnahmsweise mit Moderna ohne Termin möglich. Grundsätzlich ist für eine Impfung mit Moderna dann aber künftig auch weiterhin wieder eine vorherige Anmeldung nötig. In Bad Wildungen wird es neben dem weiterbestehenden Impfangebot samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr im Bahnhof auch weiterhin Impfungen in der Hausarztpraxis Dr. Schnaubelt in der Brunnenallee 13 geben: Und zwar auch weiterhin mittwochs von 16 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 13 Uhr.


Novavax im März
Für Impfungen mit dem kürzlich neu zugelassenen Impfstoff der Firma Novavax wird es in den Mini-Impfzentren voraussichtlich Sonder-Impftage im März geben. Diese werden – gemeinsam mit weiteren Informationen rund um das neue Vakzin – dann nochmals detailliert
kommuniziert werden.
Kinderimpfungen im Februar und März
Auch Kinderimpfungen sind im Februar und im März wieder in der kleinen Hauerhalle in Korbach möglich – und zwar am Freitag, 11. Februar und Freitag, 4. März, jeweils von 15 Uhr bis 19 Uhr. Immer samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr können Kinder zudem auch weiterhin in Bad Wildungen im Bahnhof geimpft werden. Für die Impfungen der Kinder ab fünf Jahren stehen Kinderärzte aus Waldeck-Frankenberg bereit, die Eltern und Kinder umfassend aufklären und auf Wunsch auch medizinisch beraten. Es reicht aus, wenn eine erziehungsberechtigte
Person das Kind zur Impfung begleitet. Mit der Unterschrift des einen Elternteils in die Einwilligung zur Impfung wird automatisch das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt und gegeben.


Unterlagen bereithalten
Es sollten grundsätzlich folgende Unterlagen zur Impfung mitgebracht werden: Die Krankenversicherungskarte, ein Ausweisdokument und möglichst der Impfpass. Für die Kinderimpfungen sollte zusätzlich ein Ausweisdokument der erziehungsberechtigten Person mitgebracht werden. Bereits Geimpfte sollten zudem die Unterlagen ihrer Erstbzw. Zweitimpfung bereithalten. Zusätzlich dazu muss das „Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff“ mitgebracht werden. Weiterhin muss der „Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff“ mitgebracht werden. Beide Dokumente sollten möglichst schon vollständig ausgefüllt sein. Zum Herunterladen stehen sie auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfen bereit.

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