Landespreis für Integration von schwerbehinderte Menschen

Wiesbaden(pm/od). Der Landespreis soll dazu beitragen, dass vorbildliche Beispiele für die gelungene berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen bekannt werden. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Hessen sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Diese positiven Beispiele sollen in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden, um Vorbild für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu sein. Die Auszeichnung soll die vielen Erfolgsbeispiele von Inklusion sichtbar machen und für die Preisträger eine Anerkennung ihres Engagements ausdrücken. Prämiert werden vorbildliche Beispiele der Inklusion in Ausbildung und Beschäftigung. Hierzu gehören auch beispielgebende Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit einer Schwerbehinderung. Bewerben können sich Arbeitgeber/innen der Privatwirtschaft aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Hessen, die: ihre Beschäftigungspflicht erfüllen oder nicht der Beschäftigungspflicht unterliegen, aber trotzdem schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Landespreis


Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber/-innen nach den Regeln des Handels- und Gesellschaftsrechts buchführungspflichtig sind, eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung verfolgen und daher Gewinne und Verluste ausweisen müssen. Ein gemeinnütziger Status schränkt die erwerbswirtschaftliche Orientierung des Unternehmens nicht automatisch ein. Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind Inklusionsunternehmen nach § 215 SGB IX; Werkstätten für behinderte Menschen, Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften, Politische Parteien, Gewerkschaften sowie Betriebe, die überwiegend in deren Trägerschaft stehen und nicht vorsteuerabzugsfähig sind.
Der Unternehmenszweck darf nicht ausschließlich zur Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten dienen. Somit können auch Dienststellen des öffentlichen Rechts nicht am Bewerbungsverfahren teilnehmen.


Insgesamt werden drei Unternehmen mit dem Landespreis ausgezeichnet. Eine erneute Bewerbung ist frühestens nach Ablauf von drei Jahren möglich. Den Preisträgern bzw. Preisträgerinnen werden jeweils eine Urkunde sowie ein gelddotierter Preis (3.000,00 Euro) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Sie sind für den Zeitraum von drei Kalenderjahren berechtigt, sich öffentlich auf den Preis zu berufen, insbesondere in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen. Nach Absprache mit den Preisträgern bzw. Preisträgerinnen werden die Medien informiert. Bewerbungen sind bis spätestens 30. Juni eines Jahres zu richten an:

Hessisches Ministerium für
Soziales und Integration
Meike Berghöfer
Sonnenberger Str. 2/2A
65193 Wiesbaden
E-Mail: landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de

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