Omikron breitet sich aus: Verlängerung der täglichen Arbeitszeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit

Kassel(pm/od). Das Regierungspräsidium (RP) Kassel erlaubt in bestimmten Bereichen die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. So soll die Grundversorgung in NordOstHessen angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus sichergestellt werden. Die auch in der Region schnell steigenden Corona-Inzidenzen und die dadurch ggf. zu erwartenden Personalausfälle bergen ein hohes Risiko für die kritische Infrastruktur in Hessen. Zur Bewältigung von Personalengpässen in Kernbereichen – wie zum Beispiel der Versorgung mit Lebens- und Hygienemitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge, des Gesundheitssystems und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – hat das Regierungspräsidium eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden sowie teilweise Sonn- und Feiertagsarbeit zulässt.

Durch diese Maßnahmen erhalten betroffene Betriebe die nötige Flexibilität, um mit dem vorhandenen Personal kurzzeitig erhöhte Fehlzeiten auszugleichen und die für die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen unverzichtbaren Leistungen sicherzustellen. Die Allgemeinverfügung, die befristet bis zum 31. März 2022 gilt, wurde auf der Homepage des Regierungspräsidiums (unter „Wichtige Hinweise“) veröffentlicht: https://rp-kassel.hessen.de.

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