Landrat muss Beschluss des Kreistages widersprechen

Waldeck(nh/th). In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag gegen die Stimmen der AfD ein Hygienekonzept beschlossen. In Folge dieses Beschlusses dürfen nun nur noch Menschen als Besucher an den Sitzungen des Kreistages teilnehmen, die entweder geimpft oder genesen sind. Aus Sicht der AfD verstößt dieser Beschluss gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit, da Bürger, die weder geimpft oder genesen, aber beispielsweise negativ getestet seien, nun nicht mehr als Zuschauer an den Sitzungen teilnehmen können. Erschwerend komme hinzu, dass diese Menschen, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, keine anderen Möglichkeiten haben, wie bspw. mit einem Livestream im Internet, die Sitzungen des Kreistages zu verfolgen. In diesem Zusammenhang erinnert die AfD an ihre Anträge, Sitzungen des Kreistages zu übertragen. Diese wurden bereits zweimal abgelehnt.

„Wir haben daher Landrat Dr. Kubat gebeten, diesem Beschluss zu widersprechen“ erklärt Stefan Ginder, Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag. Es sei eine gesetzliche Pflicht des Landrates, Beschlüssen zu widersprechen, wenn diese das Recht verletzen, so Ginder weiter. Claudia Papst-Dippel, MdL, ergänzt: „Mit einer 2G- statt einer 3G-Regelung für Besucher werden nachweislich, also durch einen Test nachgewiesen, gesunde Bürger, willkürlich über die Ausübung des Hausrechts von der Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung ihres gewählten Kreistages ausgeschlossen.“ Eine Gefährdung gehe allerdings nicht von Getesteten aus. „Scheinbar glaubt aber die Mehrheit im Kreistag nicht mehr an die Aussagekraft der Corona-Tests.“

Da geimpfte und nicht geimpfte Menschen gleichermaßen infektiös sein können, sei die 2G-Regel diskriminierend und medizinisch fragwürdig, im Falle einer nicht online verfolgbaren Kreistagssitzung höchst antidemokratisch, erläutert Papst-Dippel. Die AfD-Fraktion behalte sich für den Fall, dass Landrat Kubat dem Kreistag nicht widerspreche, weitere Schritte vor, betont Ginder. „Eine willkürliche und rechtlich fragwürdige Ausgrenzung von gesunden Menschen ist mit uns nicht zu machen.“ Abschließend weist Ginder auf die jüngste Diskussion im Kreistag Kassel hin. Dort war die rot-grüne Koalition sogar der Ansicht, dass ein Kreistag gar nicht befugt sei, derartige Beschlüsse zu fassen.

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