Geflügelpest droht: Kreisveterinäre bitten Bevölkerung um Meldung von toten Wildvögeln

Kreis Paderborn(krpb). Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von verendeten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, die sich mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert haben. Auch gibt es bereits erste Einträge in Geflügelhaltungen und kleinere Vogel-Zoos. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpesterregers HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft. Im Kreis Paderborn war die Geflügelpest zuletzt im Frühjahr dieses Jahres ausgebrochen. „Wir müssen unbedingt verhindern, dass der Erreger seinen Weg in die heimischen Geflügelbestände findet“, warnt die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld.

Dann drohten wiederum Sperrmaßnahmen und erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft. Geflügelhalter, gewerbliche wie Hobbyhaltungen, sollten deshalb umgehend ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden sollte. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und Personen vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, z.B. auf Wasserflächen wie Teichen, ist unbedingt zu verhindern. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände oder Gerätschaften, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen wildvogelsicher aufbewahrt werden. Sämtliche Schutzmaßnahmen sind in Merkblättern des FLI zusammengefasst, die auf den Seiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de zu finden sind. Geflügelhalter haben zudem die Möglichkeit, anhand einer Risikoampel mit einigen Fragen dahinter ihr Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Bestand abzuklären. Der Link dazu findet sich auf der Internetseite des FLI: https://risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey/farm_data?disease_id=1.

Die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld, bittet die Geflügelhalter, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten. Sollten sie Krankheitsymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2% pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden.  „Tote Funde von verendeten größeren Wildvögeln, Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel sollten uns sofort gemeldet werden, damit wir die Tiere abholen und untersuchen können“, unterstreicht Altfeld. Denn je früher ein mögliches Geflügelpestgeschehen in der Region erkannt werde, desto leichter sei es, eine mögliche Ausbreitung einzudämmen. Gemeldet werden sollten keine kleineren Vögel wie tote Amseln oder Spatzen. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Insbesondere auch Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe sollten ihre Bestände umgehend, falls noch nicht geschehen, der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt melden, um in einem Seuchenfall finanziell entschädigt zu werden. Ein Formular hierfür ist auf der Kreisseite unter www.kreis-paderborn.de zu finden.

Hintergrund:

Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Die hoch ansteckende Viruserkrankung befällt grundsätzlich Geflügel und andere Vögel. In der Öffentlichkeit spricht man seit dem Auftreten des Erregers H5N1 in Asien von der „Vogelgrippe“. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner. Diese Tierseuche gehört zu den Krankheiten, die staatlich bekämpft werden müssen

Was sind die Anzeichen einer Geflügelpest

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken. Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3952 oder -3953 , per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0. Im Kreis Paderborn war die Geflügelpest zuletzt fünf Mal im April/Mai dieses Jahres im Lichtenauer und Delbrücker Raum ausgebrochen. Das FLI hatte die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Insgesamt 315.000 Tiere mussten vorsorglich getötet werden.

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