Deutschlandweit einzige Teststation für Sprengstoffe in Schwarzenborn gebildet

Fachzentrum Marktüberwachung Sprengstoffrecht unterstützt Umsetzung
Kassel(pm). Europäische Richtlinien – und in deren Umsetzung das deutsche Sprengstoffgesetz – haben den Aufsichtsbehörden die neue Aufgabe der „Marktüberwachung im Sprengstoffrecht“ vorgegeben. In Hessen ist für diese neue Aufgabe vor etwa drei Jahren beim Regierungspräsidium (RP) Kassel im Dezernat Arbeitsschutz ein „Fachzentrum Marktüberwachung Sprengstoffrecht“ gebildet worden. Mit dessen Unterstützung konnte eine Firma aus Kalbach nun in Schwarzenborn (Schwalm-Eder-Kreis) eine Teststation aufbauen. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an Sprengstoffe und pyrotechnische Gegenstände, die in europäisch harmonisierten Normen festgelegt sind, erfolgt zum einen durch formale Prüfungen, z.B. der Kennzeichnung wie auch von Unterlagen der Hersteller. Zum anderen werden aber auch praktische Funktionsprüfungen durchgeführt. Die Mitarbeiter des „Fachzentrums MarktüberwachungSprengstoffrecht“ ziehen hierfür Proben z.B. von pyrotechnischen Gegenständen bei Herstellern, lmporteuren, Händlern, aber auch bei Verwendern wie Großfeuerwerkern und geben diese an ein Prüflabor, das die Übereinstimmung mit den genannten Normen prüft.

Das RP Kassel hat hierfür eine hessenweite Zuständigkeit. Das deutschlandweit einzige Prüflabor, nämlich die Fa. HPS Examination GmbH & Co. KG, hat seinen Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Kassel, und zwar in Kalbach bei Fulda. Durch Vermittlung und mit Unterstützung des Dezernats Arbeitsschutz beim RP Kassel wurde für das Labor nun ein Gelände auf dem Standortübungsplatz Schwarzenborn der Bundeswehr gefunden, das ideale Voraussetzungen für praktische Tests bietet. Mittlerweile sind neben Prüfaufträgen verschiedener Aufsichtsbehörden der Bundesländer auch Aufträge der holländischen Marktüberwachungsbehörde an das Testzentrum der Fa. HPS gegangen. So werden derzeit in etwa dreiwöchentlichem Rhythmus jeweils drei Tage lang pyrotechnische Gegenstände aus dem Bereich des Verbraucherfeuenıverks, z.B. Silvesterfeuerwerk getestet. Bereits aufgrund der ersten Tests von etwa 20 Artikeln zu jeweils zehn Stück wurden durch die holländische Marktüberwachungsbehörde zwei Artikel vom europäischen Markt genommen. Insofern wurde das Ziel der Marktüberwachung, nämlich den Verbraucherschutz in diesem durchaus gefährlichen Segment europaweit zu gewährleisten, gestärkt. Hier zeigt sich, dass durch eine aktive und effiziente Marktüberwachung unter anderem menschliches Leid wie Verbrennungen oder gar der Verlust von Gliedmaßen verhindert werden konnte und kann. Ebenso wird seitens des „Fachzentrums Marktüberwachung Sprengstoffrecht“ beim RP Kassel agiert, dass heißt falls bei Prüfungen Gefahren für Verbraucher, Zuschauer oder Arbeitnehmer festgestellt werden, wird durch das Fachzentrum veranlasst, dass die jeweiligen Feuerwerkskörper vom Markt zu nehmen sind.

Hintergrund
Das „Fachzentrum Marktüberwachung Sprengstoffrecht“ wird sowohl aktiv wie auch reaktiv tätig. Reaktiv heißt, dass z.B. auf Beschwerden von Verbrauchern oder auf Hinweise des Zolls reagiert wird. Aktiv bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst zu Herstellern, Einführern, aber
auch Verwendern wie Großfeuerwerkern gehen und Produktproben ziehen und diese dann von HPS prüfen lassen. Eine Prüfung auf formale Mängel, d.h. insbesondere auf eine mangelhafte Kennzeichnung, erfolgt regelmäßig durch die Mitarbeitenden des Fachzentrums selbst. Auch eine mangelhafte Kennzeichnung kann zu Fehlanwendungen und somit großen Gefahren z.B. beim Abbrennen des Silvesterfeuerwerks durch Bürger führen. Bei Mängeln können Bußgelder verhängt werden, es kann aber auch zur Zurücknahme von Produkten kommen. Bei einem Verdacht auf Mängel können sich auch Bürgerinnen und Bürger an das „Fachzentrum Marktüberwachung Sprengstoffrecht“ wenden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der verwendete Böller eine „komische“ Reaktion zeigt oder eine Rakete schon am Boden losgeht.
Das „Fachzentrum Marktüberwachung Sprengstoffrecht“ ist über die folgenden Kommunikationswege erreichbar:
E-Mail: fz-mue-sgreng@rgks.hessen.de
Telefon: 0561 -106-2788
Fax: 0611 -327640922

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