Frankfurt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen zwei Personen im Alter von 21 und 20 Jahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt erhoben. Der 20-jährige Angeschuldigte muss sich zudem wegen des Tatvorwurfs der Hehlerei verantworten.
Den beiden deutschen Staatsangehörigen wird mit der Anklageschrift vorgeworfen, innerhalb einer grenzüberschreitend tätigen Bande, deren Mitglieder sich fälschlich als Bankmitarbeiter, Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgaben und unter dieser Legende gegenüber – vorwiegend lebensälteren – Geschädigten verschiedene Bedrohungsszenarien oder Gefahrenlagen vorspiegelten, als Abholer von Bargeld, Bankkarten oder Wertgegenständen fungiert zu haben. Auf dieser Grundlage soll sich der 21-jährige Angeschuldigte am 17. November in Frankfurt und am 18. November 2025 in Nürnberg gemeinsam mit einem weiteren Bandenmitglied an die jeweiligen Wohnanschriften der mutmaßlich Geschädigten begeben haben, nachdem diesen zuvor durch andere, teils noch unbekannte Täter, die sich als Polizeibeamte, Bankmitarbeiter oder Staatsanwälte ausgaben, telefonisch vorgespiegelt worden war, ihr Vermögen sei in Gefahr.
Am 20. November 2025 soll sich neben dem 20-jährigen Angeschuldigten und einem weiteren Mitglied der Tätergruppierung zudem auch der 21-jährige Angeschuldigte zur Wohnanschrift des mutmaßlich Geschädigten in Frankfurt am Main begeben haben. Der Tätergruppe um die beiden Angeschuldigten gelang es an diesem Tag nicht, den zuvor von dem mutmaßlich Geschädigten abgehobenen Bargeldbetrag zu erbeuten. Dem 20-jährigen Angeschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, am 20. November 2025 das zuvor aus Betrugstaten erlangte Bargeld mit dem Ziel einer Überweisung in die Türkei an einen Zahlungsagenten übergeben zu haben. Der 21-jährige Angeschuldigte soll durch die ihm zur Last gelegten Taten mutmaßlich insgesamt 2.050 Euro Bargeld sowie Schmuck im Wert von mindestens 10.000 Euro erbeutet haben. Der 20-jährige Angeschuldigte soll laut Anklageschrift Bargeld in Höhe von 1.500 Euro erlangt haben.
Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main setzt mit der Anklageerhebung ihren erfolgreichen Einsatz bei der Bekämpfung des Phänomenbereichs „Enkeltrick-Betrüger, Schockanrufer und falsche Polizeibeamte“ weiter fort. Seit dem Jahr 2025 bündelt die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in engem Austausch mit der hessischen Polizei und ausländischen Partnerdienststellen die Ermittlungen gegen diese international agierenden Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.

