Arbeitsagentur weist auf neue Regelung ab 1. September hin: Wieder persönlich arbeitslos melden

Korbach(pm). Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen bundesweit wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung im Agenturbezirk Korbach an den Standorten Korbach, Homberg/Efze und Schwalmstadt möglich, jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags von 13 Uhr bis 18 Uhr. Um aufgrund der andauernden Pandemie längere Wartezeiten oder ein höheres Kundenaufkommen zu vermeiden, empfiehlt die Agentur Korbach ihren Kundinnen und Kunden, vorher über die Rufnummer 05631/957-108 einen Termin zu vereinbaren.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich noch bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit dem neuen Personalausweis ist ab dem 1. Januar 2022 geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele Kundenanliegen lassen sich weiterhin einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur erledigen. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen, einen Antrag auf Verlängerung der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) zu stellen oder Kindergeld zu beantragen. Die Nutzung dieser Möglichkeiten erspart Warte- und Fahrtzeiten und bietet den Vorteil, dass Kundinnen und Kunden den Bearbeitungsverlauf im Blick haben. Ausführliche Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesagentur unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen.

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