Wahl von Schiedspersonen für die Stadt Bad Wildungen

Bad Wildungen(pm). Nachdem Alois Mieslinger seit bereits 10 Jahren erfolgreich das Ehrenamt des Schiedsmanns ausgeübt hat, lief seine letzte Amtszeit im Juni 2021 aus. Ebenso endet die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsfrau Karin Fohmann. Für die Stadt Bad Wildungen ist daher die Wahl neuer Schiedspersonen erforderlich. Die Aufgaben der Schiedspersonen sind festgelegt im Hessischen Schiedsamtsgesetz in der Fassung vom 23. März 1994, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. S. 362). Schiedsämter sind insbesondere zuständig für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarschaftstrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Das Schiedsamt ist eine Schlichtungsstelle. Unversehens geraten zum Teil selbst eher harmlose Konflikte zu ausgewachsenenen Rechtsstreitigkeiten, die enorme Kosten verursachen können. Eine Moderation durch Schiedsleute bietet hierzu eine Alternative. Bei einigen Streitigkeiten sind Schiedsverfahren sogar zwangsläufig dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung, sondern einen Auslagenersatz.

Geeignete Bewerber müssen die Befähigung zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Weiterhin sollen sie mindestens 30 Jahre und höchstens 75 Jahre alt sein und in Bad Wildungen wohnen. Interessierte für das Amt der Schiedsperson sowie der Vertretungsperson richten Ihre Bewerbungen bitte bis zum 31.07.2021 an den Magistrat der Stadt Bad Wildungen, Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen.

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