Erster europäischer „Tag der Streuobstwiese“

Streuobstwiesen bieten gefährdeten Arten Lebensraum, Nahrung und Schutz
Kassel(pm). Mit einem europaweiten „Tag der Streuobstwiese“ am 30. April soll ab diesem Jahr verstärkt auf die Bedeutung von Streuobstwiesen für Flora, Fauna und Menschen hingewiesen werden. Auch die Naturschützer des Regierungspräsidiums (RP) Kassel setzen sich mit verschiedenen Instrumenten für die Wiesen ein. Streuobstwiesen dienen als Lebensraum und sind wertvolle Bestandteile einer artenreichen Kulturlandschaft. Aufgrund ihres Struktur- und Artenreichtums sind sie von großer Bedeutung für den Naturhaushalt. Als Übergangsbiotop zwischen Wald und Offenlandschaft bieten Streuobstwiesen sowohl Arten des Waldes als auch des Grünlandes Lebensraum, Nahrung und Unterschlupf. Dabei sind die alten und höhlenreichen Streuobstbestände für den Naturschutz besonders wertvoll. Bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten kommen auf Streuobstwiesen vor, viele davon sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. In Hessen zählt die Streuobstwiese gemäß dem Hessischen Naturschutzgesetz daher zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Unter diesem Kulturbiotop-Typ zu verstehen sind flächige Bestände hochstämmiger, überwiegend extensiv genutzter Obstbäume, meist regionaltypischer Sorten, auf Wiesen, Weiden oder Äckern, auch in Gemengelagen mit anderen Nutzungen, außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.


Das RP Kassel unterstützt die Streuobstwiesen im Regierungsbezirk, indem es deren Erhalt, die Instandsetzung oder die Neuanlage als gesetzlich geschützte Biotope fördert. Neben der Beratung zum Thema kann das RP Kassel Maßnahmen und Projekte zu naturschutzfachlich wertvollen Streuobstwiesen finanziell unterstützen, z.B. im Rahmen der Hessischen Biodiversitätsstrategie oder mit Ersatzgeld. Zwischen 2017 und 2020 hat das RP Kassel auf diese Weise Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit Streuobstwiesen in Höhe von mehr als 130.000 Euro gefördert. Auch in 2021 werden vom RP Kassel laufende Projekte und neue Maßnahmen unterstützt. Mit der Förderung solcher Maßnahmen sollen die Lebensbedingungen diverser heimischer Arten verbessert werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z.B. Revitalisierungs- und Stabilisierungsschnitte an erhaltenswerten, bestehenden Bäumen sowie Nach- und Neupflanzungen von hochstämmigen Ostbäumen lokaler, regionaler und überregionaler alter bzw. gefährdeter Sorten.

Gefördert werden können auch der Erhalt und die Anlage zusätzlicher Strukturen wie Trockenmauern, Lesesteinhaufen, Reisig- und Totholzhaufen oder Hecken und Feldgehölze, wodurch die Strukturvielfalt von Streuobstwiesen als Lebensraum deutlich erhöht werden kann. In jüngeren Streuobstbeständen, wo z.B. noch Baumhöhlen fehlen, können ergänzend Nisthilfen als spezielle Artenhilfsmaßnahmen z.B. für Wendehals und Steinkauz finanziert werden. Zu den nicht förderfähigen Maßnahmen gehören Maßnahmen der Dauerpflege. Einzelheiten unter: https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz .
Hintergrund
Aus naturschutzfachlicher Sicht zählen Streuobstwiesen zu den artenreichsten Biotopen Deutschlands und leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Biologischen Vielfalt. Die Vielzahl an Baumhöhlen, die große Menge an Totholz und die lebendige Krautschicht ermöglichen eine sehr große Artenvielfalt. Darüber hinaus kann die Entwicklung der Artenvielfalt auf Streuobstwiesen u.a. mit der Art und Weise der Unternutzung durch Mahd oder Beweidung beeinflusst werden. Zum typischen Arteninventar gehören z.B. Garten- und Siebenschläfer, Haselmaus, Fledermäuse, Wiedehopf, Grünspecht, Wendehals, Steinkauz, Gartenrotschwanz; Zauneidechse, Schlingnatter und Insekten (Wespen, Hummeln, Bienen, Käfer, Schmetterlinge und Nachtfalter). Diese Arten profitieren auf Streuobstwiesen von den saisonalen Nahrungsspitzen wie Blüte, Fruchtfall und Mahd sowie von den Strukturelementen wie z.B. Baumhöhlen oder belassenen Totholz- und Lesesteinhaufen als Unterschlupf. Auch einer hohen Vielzahl seltener Pflanzenarten dienen Streuobstwiesen als Rückzugsraum.

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