Ab Samstag nächtliche Ausgangssperre in Waldeck-Frankenberg

Waldeck-Frankenberg(pm). Der Bund hat das Infektionsschutzgesetz geändert. Ab einer Inzidenz von 100 gelten somit neue Regelungen. Da die Inzidenz im Landkreis seit einiger Zeit konstant über dem Schwellenwert liegt, gibt es nun auch in Waldeck-Frankenberg weitere Beschränkungen – unter anderem ab Samstag eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf das Haus in der Nacht ab morgen nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen werden: von 22 Uhr bis 24 Uhr darf man sich nur von Zuhause entfernen, um im Freien Sport zu treiben oder spazieren zu gehen – jedoch nur allein und nicht mit mehreren Personen, auch nicht aus dem eigenen Haushalt. Nach 24 Uhr gilt dann: Nur mit triftigem Grund darf man sich außerhalb seines Zuhauses aufhalten.


Nachts unterwegs sein darf dann nur, wer gewichtige Gründe vorzuweisen hat – beispielsweise für den Arbeitsweg, den Einsatz in der Feuerwehr oder den Arzt- oder Krankenhausbesuch. Ausnahmen gelten auch für ehrenamtliche Rettungskräfte und Helfer, für getrenntlebende Eltern beim Zurückbringen oder Abholen von Kindern und für Menschen, die beispielsweise Familienmitglieder pflegen und betreuen. Auch Sterbebegleiter, Teilnehmer von Sitzungen kommunaler Gremien und Besucher von Gottesdiensten sind von der Regelung ausgenommen. Auch die Versorgung von Tieren stellt eine Ausnahme dar. Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung wird von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht. Verstöße werden mit Bußgeldern belegt. Wer nachts dennoch unterwegs ist, muss dies gegenüber den Gesetzeshütern entsprechend begründen.


Weiterhin gibt es Beschränkungen für Treffen im öffentlichen und privaten Raum: Diese werden ab Samstag wieder auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. In Hessen waren bisher Treffen mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder bis 14 Jahre wurden dabei nicht mitgezählt. Für den privaten Raum galt lediglich eine Empfehlung. Ab morgen gelten dann wieder die strengeren Kontaktbeschränkungen. Neben der Ausgangssperre und den Kontaktbeschränkungen regelt das Bundesgesetz weitere Bereiche wie Vorgaben für Schulen und Kitas, Geschäfte, Gastronomie, Dienstleistungen oder den Betrieb von Freizeiteinrichtungen, die neben beziehungsweise an Stelle des Hessischen Landesrechts treten. Verschärfungen durch
Landesregeln lässt das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich zu – Lockerungen hingegen nicht. In den kommenden Tagen werden vom Land ergänzende Vorgaben getroffen, die heute angekündigt wurden – und die der Landkreis dann entsprechend umsetzt.

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