Anerkennung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Osthessen

Hofbieber(pm). Die Forstwirtschaftliche Vereinigung (FWV) Osthessen wurde als erste Waldbesitzerorganisation dieser Form in Hessen gegründet und von der Oberen Forstbehörde des Regierungspräsidiums Kassel anerkannt. Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber hat den Bescheid über die Anerkennung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Osthessen an deren Vorsitzenden Christoph Müller im Gemeindehaus von Hofbieber übergeben.


Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind nach Bundeswaldgesetz privatrechtliche Zusammenschlüsse von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, die den Zweck haben, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken. Es geht hierbei hauptsächlich um eine gemeinsame Holzvermarktung, aber auch die Unterrichtung und Beratung der Mitglieder stehen auf der Agenda. Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) im Sinne des Bundeswaldgesetzes wiederum sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung ihrer Waldgrundstücke zu verbessern, um insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.

Dabei übernehmen Forstbetriebsgemeinschaften für ihre Mitglieder beispielsweise die Abstimmung der Betriebspläne und der Wirtschaftspläne, die Ausführung der Forstkulturen, Durchführung von Holzerntemaßnahmen, Bestandspflegearbeiten oder den Bau und Unterhaltung von Wegen.
Am 22. Oktober 2020 fanden sich Vertreter der Forstbetriebsgemeinschaften FBG Burghaun, FBG Fulda, FBG Niederaula-Haunetal, FBG Hessische Rhön, FBG Neuhof und FBG Schlitzerland als Gründungsmitglieder in Hofbieber zusammen, um gemeinsam die FWV Osthessen in der Form eines Wirtschaftlichen Vereins nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zu gründen und sich eine entsprechende Satzung zu geben. Kurz darauf folgte der Antrag der Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit bei der zuständigen Oberen Forstbehörde beim Regierungspräsidium Kassel. Diese Anerkennung wiederum ist Voraussetzung um staatliche Förderung für die Bewältigung ihrer Aufgaben zu erhalten.


„Der Klimawandel und die verheerenden Waldschäden durch Witterungsextreme und Borkenkäfer sind eine enorme Herausforderung für die Waldbesitzenden. Erschwerend kommen der dramatische Holzpreisverfall und die Zerschlagung bewährter Holzvermarktungsstrukturen hinzu. Umso mehr freut es mich, dass mit der Anerkennung der FWV durch meine Obere Forstbehörde ein Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen geleistet wird“, erklärte Regierungspräsident Klüber bei der Übergabe der Anerkennungsurkunde. Wegen vermeintlich kartellrechtswidriger Rundholzverkäufe in der Vergangenheit ist es HessenForst – als jahrzehntelang bewährter Betreuungsorganisation – untersagt, den Holzverkauf nach dem 31.12.2020 für private und kommunale Forstbetriebe über 100 Hektar Größe weiterhin durchzuführen. Hintergrund ist, dass die besitzartenübergreifende Holzvermarktung in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Verfahren durch das Bundeskartellamt im Jahr 2015 bemängelt wurde. Zwar hat das Land Baden-Württemberg Rechtsbeschwerde eingelegt und der Bundesgerichtshof die Entscheidungen des Bundeskartellamtes aus rein verfahrensrechtlichen Gründen gekippt.

Dennoch haben sich mehrere Sägewerker zusammengetan und haben entsprechend eine mehrere Millionen Euro umfassende Klage gegen weitere Bundesländer, darunter auch Hessen, angestrengt. Dabei gilt nicht nur das jeweilige Bundesland und seine Forstverwaltung als „Kartellant“, sondern auch die privaten und kommunalen Waldbesitzenden, deren Holz durch diese vermarktet wurde und könnten im Schadensersatzfall ebenfalls haften. Daher hat sich Hessen-Forst aus der Holzvermarktung im Privat- und Kommunalwald zurückgezogen und das Land fördert die Gründung von alternativen Holzverkaufsorganisationen.


Aus diesem Grunde haben sich die schon in Forstbetriebsgemeinschaften organisierten Waldbesitzer in Osthessen – mit Schwerpunkt im Landkreis Fulda – zusammengetan, um künftig eine schlagkräftige Holzvermarktung zu organisieren. Zwar gibt es bereits andere funktionierende Holzvermarktungsorganisationen in Hessen, diese sind aber im Wesentlichen reine Kommunalwaldzusammenschlüsse. Die Waldbesitzstruktur in der Rhön
ist aber stark durch kleineren und mittleren Privatwald geprägt. Gleichwohl sind auch waldbesitzende Kommunen in den genannten Forstbetriebsgemeinschaften organisiert.


Bei mittlerweile globalen Holzmärkten – so wird beispielsweise hessische Buche bis nach China exportiert – ist eine Konzentration des Holzangebots zwingend und zeitgemäß. Ein starker Wettbewerb zwischen den Sägewerkern und anderen holzverarbeitenden Branchen hat zu erheblicher Konzentration auf der Nachfrageseite geführt. Deshalb ist dort ein Interesse gegeben, Verträge über große Liefermengen an Rohholz mit möglichst wenigen leistungsfähigen und verlässlichen Partnern abzuschließen. Wichtig ist auch, dass das Holz aus einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung stammt. Herman-Josef Klüber ist überzeugt, dass die Forstwirtschaftliche Vereinigung Osthessen – die immerhin 22.408 Hektar Wald vertritt – ein solcher Partner sein wird und wünscht dieser ein glückliche Hand bei den anstehenden Herausforderungen.

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