Anklage wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Frankfurt(pm). Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – hat beim Landgericht Wiesbaden Anklage gegen einen 39-jährigen Mann aus dem Rheingau-Taunus-Kreis wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Verschaffung kinderpornographischer
Schriften sowie wegen Besitzes von Kinderpornographie erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen von Januar 2014 bis Oktober 2019 in 62 Fällen vier verschiedene Kinder – zum Teil schwer – sexuell missbraucht zu haben.

Bei den Kindern soll es sich um die beiden leiblichen Töchter des Angeschuldigten, die zu den Tatzeitpunkten 11 Monate beziehungsweise zwischen 5 und 10 Jahre alt waren sowie um seine 4- bis 7-jährige Stieftochter handeln. Bei einem weiteren Opfer soll es sich um eine 12-jährige Freundin seiner leiblichen Tochter gehandelt haben. Dem Angeschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in zahlreichen Fällen von dem Missbrauch
Bild- und Videoaufnahmen erstellt und diese über Messengerdienste in
Einzel- und Gruppenchats an zahlreiche seiner Kontaktpersonen weiter gegeben zu haben.

Daneben wird dem Angeschuldigten vorgeworfen sich über diverse Messengerdienste in 121 Fällen insgesamt fast 5.000 kinderpornographische Schriften verschafft zu haben und bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Oktober 2019 über 4.000 weitere kinderpornographische Dateien besessen zu haben. Ausgangspunkt des Strafverfahrens gegen den Angeschuldigten waren Ermittlungen der Kreispolizeibehörde in Bergisch Gladbach, die nach Identifizierung eines der Chatpartner des Angeschuldigten dessen Identität ermitteln konnte. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 25.10.2019 in Untersuchungshaft. Termine zur Hauptverhandlung wurden durch das Landgericht Wiesbaden noch nicht bestimmt.

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