Geldstrafe wegen „Corona-Quarantäne“-Verstoß

Schwalmstadt(ots). Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg verurteilte das Amtsgericht Schwalmstadt einen 28 Jahre alten Mann aus dem
Schwalm-Eder-Kreis wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60,- Euro. Das Gesundheitsamt des
Schwalm-Eder-Kreises hatte den Mann im März 2020 unter sogenannte häusliche Quarantäne gestellt und ihm untersagt, seine Wohnung zu verlassen. Gleichwohl tat er dies, woraufhin bei der Staatsanwaltschaft Marburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Nach Abschluss der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Schwalmstadt den Erlass eines Strafbefehls. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Schwalmstadt erließ den Strafbefehl und
verurteilte den Mann zu der Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600,- EUR. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Es handelt sich um die erste Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine sog. „Corona-Quarantäne“ im Bezirk des Landgerichts Marburg.

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