Frankfurt(pm). Seit dem 30.03.2020 können Unternehmerinnen und Unternehmer per Internetformular auf einer eigens dafür eingerichteten Website des Regierungspräsidiums Kassel staatliche Unterstützungsleistungen erhalten, sofern der Nachweis geleistet wird, dass das Unternehmen aufgrund der aktuellen Pandemiesituation in wirtschaftliche Notlage geraten ist. Bislang sind 127.530 entsprechende Anträge bei dem Regierungspräsidium Kassel eingegangen, von denen bereits über 88 % geprüft wurden. Insgesamt wurden bisher 885.365.571 € an die jeweiligen Antragsteller ausgezahlt.
Um neben einer möglichst zeitnahen Prüfung der Soforthilfeansprüche und der Zahlungsbewilligung einen etwaigen Missbrauch der aus Bundesmitteln finanzierten Gel-der zu unterbinden, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit dem Hessischen Landeskriminalamt, dem Regierungspräsidium Kassel sowie der Oberfinanzdirektion Frankfurt ein behörden- und ressortübergreifendes Konzept umgesetzt.
Dieses Konzept sieht vor, dass die bei dem Regierungspräsidium Kassel gestellten Anträge zunächst auf Plausibilität überprüft werden. In die Überprüfung der Anträge eingebunden ist zudem eine aus rund 20 Bediensteten bestehende Task-Force des Finanzamts Kassel II-Hofgeismar, die bei Auffälligkeiten einzelfallbezogene Abgleiche durchführt. Sollten sich im Rahmen dieser Prüfung Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben, unterrichtet das Regierungspräsidium Kassel umgehend das Hessische Landeskriminalamt über den Sachverhalt.
Bei dem Hessischen Landeskriminalamt werden die Verdachtsfälle in einer eigens dafür geschaffenen Koordinierungsgruppe eingehend überprüft und zur weiteren Bearbeitung an hierfür eingerichtete zentrale Fachdienststellen bei den örtlich zuständigen Polizeipräsidien übermittelt. Durch die zentralisierte Bearbeitungsstruktur soll ein zeitnahes Erkennen, Aufdecken und Bekämpfen von Straftaten im Zusammenhang mit „Corona Soforthilfezahlungen“ ermöglicht werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main koordiniert seit Anfang Mai 2020 in Zusammenarbeit mit den hessischen Staatsanwaltschaften und dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) sowie weiteren hessischen Polizeibehörden hessenweite Ermittlungen wegen des Verdachts von Straftaten im Zusammenhang mit sogenannten „Corona Soforthilfezahlungen“. Die einzelnen Ermittlungsverfahren werden von den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften geführt. In Fällen von besonderer Bedeutung übernimmt die auf die Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität spezialisierte Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermittlungen.
Derzeit sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und den hessischen Staatsanwaltschaften über 50 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten im Zusammenhang mit Anträgen auf staatlich finanzierte „Corona-Soforthilfezahlungen“ anhängig. Die bisherigen Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte auf systematisch agierende, zusammenhängende Tätergruppierungen ergeben.