Verdacht der uneidlichen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung im „Löschteichverfahren“

Kassel(ots). Am heutigen Tag durchsuchten Ermittler der Polizeipräsidien
Nordhessen und Westhessen sowie Beamte der Staatsanwaltschaft Marburg insgesamt 8 Geschäftsräume und Wohnungen im Landkreis Schwalm-Eder (7 Objekte) und Wiesbaden (1 Objekt). Die Durchsuchungen wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung erfolgten im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Marburg. Sie richteten sich gegen 6 Beschuldigte im Alter von 32 bis 77 Jahren.

Die Tatverdächtigen sollen im Januar und Februar 2020 in einem Strafverfahren gegen den Bürgermeister der Stadt Neukirchen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen vor dem Amtsgericht Schwalmstadt als Zeugen falsch ausgesagt und damit versucht haben, eine Verurteilung zu vereiteln. Ein Tatverdächtiger soll die Zeugen hierzu angestiftet haben. Der Bürgermeister der Stadt Neukirchen wurde im Februar 2020 vom Amtsgericht
Schwalmstadt wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen erstinstanzlich zu einer vorbehaltenen Geldstrafe verurteilt, nachdem im Sommer 2016 drei Kinder in einem Teich im Ortsteil Neukirchen-Seigertshausen ertrunken waren. Gegen dieses noch nicht rechtskräftige Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Fahrlässigkeitsvorwurf beruhte darauf, dass der Teich aufgrund baulicher Veränderungen im Jahr 2014 ein stark erhöhtes Gefährlichkeitspotential aufwies und der Angeklagte in seiner Funktion als Bürgermeister keine Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen vor Ertrinken ergriffen hatte.

Hintergrund der aktuellen Ermittlungen ist ein der Staatsanwaltschaft Marburg nunmehr bekanntgewordenes und im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenes Schreiben einer Versicherung an die Stadt Neukirchen aus dem Jahre 2014, im dem die Teichanlage für Kinder als verkehrsgefährlich eingestuft und eine Einzäunung des Geländes empfohlen wird, um insbesondere spielende Kinder von der Teichanlage fernzuhalten. Es besteht der Anfangsverdacht, dass die nunmehr Beschuldigten Personen Kenntnis von dieser Risikoanalyse der Versicherung hatten, diese Erkenntnisse aber im Rahmen ihrer Zeugenaussagen vor Gericht trotz expliziter Nachfragen zu vorliegenden Informationen über die potentielle Gefährlichkeit des
Teiches durch die Umbaumaßnahmen bewusst verschwiegen haben.

Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Ermittler insbesondere zahlreiche schriftliche Unterlagen und elektronische Datenträger sicher. Die
sichergestellten Beweismittel müssen nun ausgewertet werden.

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