Saatgut für Blühstreifen – Landkreis trägt auch in diesem Jahr zum Erhalt der Artenvielfalt bei

Korbach(pm). Die in vielen Jahrtausenden entstandene mannigfaltige Kulturlandschaft hat sich im Laufe der Zeit stark verändert. Das Nahrungsangebot für Insekten wird immer knapper – vor allem ab Juni, wenn die Frühblüte vorbei ist. Wie schon in den letzten Jahren setzt sich der
Landkreis Waldeck-Frankenberg daher auch in 2020 wieder dafür ein, die Artenvielfalt zu erhalten, indem er kostenloses Saatgut für einjährige Blühflächen bereitstellt. Blühflächen liefern Nektar und Pollen für blütensuchende Insekten und bieten Struktur, Deckung und Äsung für Wildtiere in der offenen Feldflur.


Erste Erfolge konnten bereits verzeichnet, das Nahrungsangebot für Insekten deutlich verbessert werden. Umso wichtiger sei es nun, so Landrat und Landwirtschafts- sowie Naturschutzdezernent Dr. Reinhard Kubat, die Aktion fortzusetzen. „Die Natur atmet gerade durch die leider erforderlichen Corona-Einschränkungen ein wenig auf“, betont der Landrat. Bei allem Übel der Pandemie doch wenigstens ein kleiner Lichtblick. „Wir sollten die
Natur dabei mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln weiter unterstützen.“


Insbesondere in Kulturlandschaften, die maßgeblich durch Landwirtschaft geprägt sind, wie es auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg der Fall ist, bieten artenreiche Blühflächen einen vielfältigen Lebensraum. Dieser müsse erhalten und gefördert werden, hebt Landrat Dr. Kubat hervor. Eine gute Möglichkeit dafür biete das Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen,
ob in der freien Natur außerhalb von Ortschaften, in großen Gärten am eigenen Haus oder auf einer geeigneten Fläche an Mietshäusern. Selbst ein Balkon komme in Frage, wenn die Keimlinge ausreichend Platz in den Blumenkästen erhielten. Eine Tonne an Saatgut für Blühwiesen stellt auch der Landkreis zur Verteilung an Landwirte, Gartenbesitzer oder Imker bereit; 5.000 Euro sind hierin investiert worden.

Mit dieser Menge an Saatgut könnten laut Dr. Kubat insgesamt 60 Hektar Blühstreifen angelegt werden. Interessierte können sich ab sofort beim Maschinenring Waldeck-Frankenberg unter Telefon 06451/ 230 98 10 melden, um dort konventionelles oder Biosaatgut zu bekommen. Das Saatgut soll zwar vorrangig auf landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden.
Kleinmengen stehen – bei vorhandenem Anbaunachweis – jedoch auch für weitere Verwendungen wie auf Wildäckern oder Naturschutzstreifen zur Verfügung. Für Landwirte ist es wichtig, dass die Blühstreifen nur auf mit einer Hauptkultur bebauten Ackerflächen angelegt werden dürfen. Neben den bekannten Zuwendungsbestimmungengilt grundsätzlich ein Pflege- und Bearbeitungsverbot vom Zeitpunkt direkt nach der Aussaat bis einschließlich 30. Juni desselben Jahres. Es sind zudem die jeweils rechtskräftigen
Vorschriften der Direktzahlungs- und Durchführungsverordnung zu beachten.

Die Aussaat muss darüber hinaus entsprechend dokumentiert werden. Auch bei der Ausgabe des Saatgutes müssen selbstverständlich die Coronaregeln beachtet werden, hebt der Landrat hervor. „Achten Sie darauf, den Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens aber 1,5 Metern zu Ihren Mitmenschen einzuhalten“, erinnert Dr. Kubat. Es gelte auch weiterhin die Einschränkung, sich im öffentlichen Raum nur mit einer weiteren Person oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes aufzuhalten. Empfehlenswert sei
außerdem das Tragen einer Gesichtsbedeckung in Form einer Maske oder eines Schals nicht nur im ÖPNV und in den Geschäften, wie es ab 27. April in Hessen Pflicht ist.

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