Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird gefördert

Korbach(pm). Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Karl-Friedrich Frese gibt bekannt, dass durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch im Jahr 2020 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von bestehendem selbstgenutzten
Wohneigentum bereitgestellt werden. Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen können Anmeldungen auf Bezuschussung solcher Maßnahmen ab sofort über die beim Landkreis eingerichtete Wohnungsbauförderungsstelle eingereicht werden. Ziel der Landesregierung sei es, so der Erste Kreisbeigeordnete, dass behinderte Menschen
möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben können.

Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen gehöre dabei zu den vordringlichen Aufgaben. Dieses Programm ziele daher nicht im Vorgriff auf „altersgerechtes Wohnen“ ohne Behinderung bzw. Pflegegrad ab, sondern gelte nur für Menschen mit Behinderungen.
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld), z. B. Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, Einbau von geeigneten Aufzügen oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie die Errichtung und Gestaltung
von Rampen und Treppen. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist und mit denen vor Bewilligung der Fördermittel durch die WIBank noch nicht begonnen wurde. Eigenleistungen und Maßnahmen mit Kosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Die Förderung ist eine Projektförderung. Sie erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.


Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der durch die Maßnahme bedingten Umbaukosten der Wohnung, die vom Eigentümer oder von Angehörigen selbst genutzt wird. Für förderungsfähige Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge:
Bad: Um-/Einbau 5.000 Euro
Küche: Um-/Einbau 5.000 Euro
Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro
alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro.
„Da erfahrungsgemäß wesentlich mehr Anträge auf Fördermittel eingehen als Zuschussmittel zur Verfügung stehen, werden die maximalen Zuschussbeträge durch die Wohnungsbauförderungsstelle prozentual gekürzt, damit möglichst alle Antragsteller in den Genuss der Fördermittel kommen“, führt Frese aus. „Im letzten Jahr haben 39 Antragsteller aus unserem Landkreis Zuschussmittel des Landes Hessen erhalten“. Anmeldungen auf Förderung müssen bis zum 15. Mai 2020 der zuständigen Stelle bei der Kreisverwaltung zugeleitet werden. Der Erste Kreisbeigeordnete fordert alle in Frage kommenden Eigentümer von selbstgenutztem
Wohneigentum auf, von dem Angebot des Landes Gebrauch zu machen. Der zuständige Sachbearbeiter, Norbert Gothmann, steht für weitere Auskünfte zur Verfügung. Telefonisch ist der Sachbearbeiter der Wohnungsbauförderungsstelle unter der Nummer
05631/ 954-407, per E-Mail unter norbert.gothmann@lkwafkb.de zu erreichen. Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens sind persönliche Besuche im Kreishaus derzeit nicht möglich.

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