Auch in Quarantäne: Versorgung von Tieren muss sichergestellt sein

Waldeck-Frankenberg(pm). Die Versorgung, Pflege und Unterbringung von Tieren muss sichergestellt sein – auch in Zeiten von Quarantäne oder möglichen Ausgangssperren. Ist man selbst dazu nicht in der Lage, muss dies durch einen Vertreter gewährleistet sein. Darauf weist der Landkreis alle Tierhalter in Waldeck-Frankenberg hin. Für landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Kühe, Schweine, Kaninchen, Geflügel oder Fische und für weitere Wirbeltiere wie Tauben, Straußenvögel oder Emus sowie Bienen gilt, dass sie – wie bisher auch – regelmäßig mit Futter und Wasser versorgt, bewegt und gemolken und, wenn notwendig, medizinisch behandelt werden müssen.

Wenn Halter nach dem Infektionsschutzgesetz für einen gewissen Zeitraum in Quarantäne in ihrem Haus abgesondert werden, gelten ihre Stallungen als Teil des Hauses. „Tierhalter dürfen und müssen
daher auch in Quarantäne ihre Tiere versorgen“, betont der Leiter des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Dr. Martin Rintelen. „Auch ein weiter
entfernt gelegener Außenstall darf unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln weiter
bewirtschaftet werden.“ Das gilt auch für Pferde, die in eigenen Stallungen gehalten werden.
Wichtig dabei ist, dass die Betriebsabläufe so geplant werden müssen, dass Arbeiten wie
Melken, Füttern oder Misten immer von denselben Personen ausgeführt werden. Außenstallungen
müssen dabei direkt und ohne Umwege angefahren werden. „Zudem dürfen sich in
Quarantäne befindliche Tierhalter – wie andere zeitweise abgesonderte Personen auch –
keinen persönlichen Kontakt zu anderen wie Tierarzt, Viehhändler, Milchwagenfahrer oder
Futtermittellieferant haben“, verdeutlicht der Leiter des Fachdienstes Gesundheit Thomas
Hetche die Lage.

Dass Tierhalter ihren häuslichen Bereich für die Versorgung von Tieren in Außenstallungen verlassen dürften, sei hier absolute Ausnahme. Für alle Haustierhalter ist wichtig, dass – wenn man sich in Quarantäne befindet – der Vierbeiner von Personen Gassi geführt werden muss, die nicht in der Hausgemeinschaft leben. Nachbarn oder Freunde können in dieser Zeit mit dem Tier spazieren gehen. Auch der Garten dient als guter Auslauf für den Hund. „Wenn dies alles nicht umgesetzt werden kann, muss der Hund für die Zeit der Quarantäne in eine Tierpension gegeben werden“, so Dr. Martin
Rintelen weiter. „Wir sind uns im Klaren darüber, dass dies für manche Herrchen schwierig
ist – der Infektionsschutz und die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus haben
aber absolute Priorität“, ergänzt Thomas Hetche weiter. So dürfen auch unter Quarantäne
stehende Pferdehalter, die ihre Tiere in Pensions- oder Reitstellen untergebracht haben, die
Gemeinschaftsstallungen nicht besuchen, sondern müssen ihre Pferde von Menschen pflegen
lassen, die außerhalb der in häuslicher Quarantäne befindlichen Gemeinschaft leben.

Für mögliche Ausgangssperren, die in Waldeck-Frankenberg bisher aber noch nicht gelten,
gibt es ähnliche Regelungen: Landwirtschaftliche Nutztiere müssen im beschriebenen Rahmen
versorgt werden. Für Hunde- und Pferdehalter gibt es Sonderregelungen: Sie sollten –
auch wenn eine amtliche Ausgangssperre verhängt wurde – zwei Mal täglich mit ihrem Hund
spazieren gehen. Jedoch möglichst außerhalb von Wohnorten und ohne Personenkontakt.
Pferdehalter sollten ihre Tiere entsprechend versorgen und bewegen. Ausritte sollten hier
auf das notwendigste beschränkt und den Tieren genügend Auslauf auf der Weide gewährt
werden. Ansammlungen von Menschen sind aber auch hier untersagt. „Wir sind uns im Klaren darüber, dass Quarantänemaßnahmen oder gar Ausgangssperren, die in Waldeck-Frankenberg bis jetzt aber noch nicht angedacht sind, insbesondere auch Tierhalter vor besondere Herausforderungen stellen“, so der Erste Kreisbeigeordnete und Dezernent für Gesundheit sowie Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Karl-Friedrich Frese. „Wir appellieren aber auch hier an alle, die entsprechenden Regelungen dringend einzuhalten, damit die Verbreitung des Coronavirus in Waldeck-Frankenberg eigedämmt werden kann.“

Tierhalter, die sich unsicher sind oder Rückfragen haben, können die Mitarbeiter des Fachdienstes
Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen unter Tel. 06451 – 743
753 erreichen. Für weitere Fragen rund um das Coronavirus hat der Fachdienst Gesundheit
eine Hotline eingerichtet, die unter Tel. 05631 – 954 555 montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr
erreichbar ist. Weitere Informationen gibt es auch unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de.

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