Nötige Vorbereitungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Nachtzielgeräte für Jagd auf Schwarzwild werden erlaubt – Jagdliche Ver- und Gebote im Seuchenfall

Wiesbaden(pm). Anlässlich der heute verabschiedeten Änderung des Hessischen Jagdgesetzes zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), erklärte der jagdpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Markus Meysner:„Sollte die Afrikanische Schweinepest nach Hessen eingeschleppt werden, müssen wir schnell und umfassend reagieren können. Im Sinne von Wildtieren und Landwirten müssen wir alles unternehmen, um diese schlimme Tierseuche im Ernstfall einzudämmen. Deshalb müssen im Seuchenfall andere jagdliche Mittel und Methoden greifen, als in der waidgerechten Jagd. Dieser Gesetzentwurf schafft dafür im Jagdrecht die dringend notwendigen Rechtsgrundlagen, auch wenn wir hoffen, dass wir diese Möglichkeiten der Seuchenbekämpfung nie einsetzen müssen.

Die Jäger sind dabei wichtige Helfer, sie brauchen Freiräume für entschlossenes Handeln. Dazu gehört auch, dass wir künftig den Einsatz von Nachtzieltechnik für die Bejagung von Schwarzwild ermöglichen. Nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer den Weg freigemacht hat, schaffen wir die Rechtgrundlage für eine effiziente Jagd auf die größtenteils nachtaktiven ‚Schwarzkittel‘. Auch das trägt dazu bei, die Wildschweindichte zu regulieren und somit präventiv gegen eine Ausbreitung der ASP vorgehen zu können. Wir sind sicher, dass die Jägerschaft mit dieser neuen Möglichkeit sehr verantwortungsvoll umgehen wird.“

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