Ab sofort gelten besondere Schutzvorschriften für Wildtiere und Gehölze
Kreis Paderborn(krpb). Der außergewöhnlich milde Winter ohne nennenswerten Schnee und anhaltende Frostperiode führt in diesem Jahr zu einem besonders zeitigen Beginn des Frühlings. In den Gärten und Parks stehen die Krokusse als farbige Frühjahrsboten in voller Blüte und an den ersten Sträuchern brechen die Knospen auf. Zahlreiche Zugvögel wie Star oder Rotmilan kehren aus den Überwinterungsgebieten im Süden zurück. Mit dem Frühlingsbeginn gelten besondere Schutzvorschriften für Wildtiere und Gehölze.
Da die Vegetationsruhe nun beendet ist, gilt es zu beachten, dass Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze ab sofort bis zum 30. September nicht gefällt oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Ausgenommen von diesen Reglungen sind u.a. schonende Form- und Pflegeschnitte oder Maßnahmen, die der Verkehrssicherung dienen und gegebenenfalls im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen sind.
Auch für Wildtiere gelten nun besondere Schutzvorschriften. Vögel beginnen zu brüten und die Wildtiere ziehen ihren Nachwuchs groß. Es ist eine besonders sensible Phase in ihrem jährlichen Lebensrhythmus. Vor allem freilaufende Hunde und Katzen können durch Jagen oder Aufstöbern zu direkten Tierverlusten oder zur Aufgabe der Brutpflege führen. Besonders gefährdet sind dabei die am Boden brütenden Vogelarten. Kiebitz und Großer Brachvogel sind Beispiele für auf Wiesen und Weiden brütende Arten im Kreis Paderborn, Wiesenweihen und Lerchen brüten dagegen regelmäßig am Boden von Ackerflächen. Auch junge Säugetiere wie Feldhasen und Rehkitze werden eine leichte Beute und können auch schon durch das Hetzen zu Tode kommen. Neben Mäusen, die eine Hauptnahrungsquelle u.a. von Greifvögeln darstellen, ist auch der Europäische Maulwurf, Wildtier des Jahres 2020, durch Auflauern oder Zerstörung der Baue direkt betroffen.
Spaziergänger mit und ohne Hund sollten sich deshalb rücksichtsvoll gegenüber der Tier- und Pflanzenwelt verhalten. In Naturschutzgebieten dürfen die Wege ganzjährig nicht verlassen werden und Hunde sind immer an der Leine führen. In Vogelschutzgebieten gilt die Anleinpflicht für Hunde in der Brutzeit vom 1. März bis 31. Juli. Die genannten Schutzgebiete stellen in unserer intensiv genutzten Landschaft oft die letzten Rückzugsräume für gefährdete Arten dar, weshalb ihr Schutz hier besonders wichtig ist. Verstöße gegen diese Bestimmungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Katzenbesitzer sollten ebenfalls darauf achten, dass sich ihre Tiere zum Schutz der Vögel nicht in Naturschutzgebieten aufhalten. Ihr negativer Einfluss auf Wildtiere ist nicht zu vernachlässigen, denn sie jagen gerne Kleintiere und klettern auch auf Bäume, um Vogelnester auszunehmen.
Über das rücksichtsvolle Verhalten mit dem Hund in der freien Landschaft informiert der Kreis Paderborn auch in einem neuen Flyer, der im Kreishaus erhältlich ist oder auf der Internetseite des Kreises heruntergeladen werden kann. Für Rückfragen steht Marion Schnell von der unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 05251/308 6654 gerne zur Verfügung.