100 Jahre Betriebsrätegesetz

Waldeck-Frankenberg(Ralf Wiegelmann). Anlässlich zum 100-jährigen Bestehen des Betriebsrätegesetz , dass 1920 vom Reichstag verabschiedet wurde- erklärt der Unterbezirksvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD – Unterbezirk Waldeck – Frankenberg und stv. Bezirksvorsitzende der AfA in Hessen-Nord, Ralf Wiegelmann:
Seit der Verabschiedung im Jahre 1920 haben Beschäftigte das Recht, Betriebsräte zu wählen.
Ein Meilenstein aus heutiger Sicht. Das heutige Betriebsverfassungsgesetz ist die Weiterentwicklung des Betriebsrätegesetzes von 1920 auf und enthält noch viele ähnliche Regelungen. Das anfangs noch umstrittene Betriebsrätegesetz verankerte erstmals die demokratische Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Betrieb. Dort heißt es in Paragraf 1: „Zur Wahrnehmung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellten) dem Arbeitgeber gegenüber und zur Unterstützung des Arbeitgebers in der Erfüllung der Betriebszwecke sind in allen Betrieben, die in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen, Betriebsräte zu errichten.“

Die Nazis schafften das Betriebsrätegesetz 1934 ab. Auch im Betrieb galt von da an das Führerprinzip – mit dem Arbeitgeber als Führer, dem die Beschäftigten zu folgen hatten. 1952 verabschiedete der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Das Gesetz wurde 1972 und zuletzt 2001 reformiert und verbessert. Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Kontrolle eines möglichen Machtmissbrauchs durch Unternehmer. Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sind
verknüpft mit der Idee einer Wirtschaftsordnung, die demokratisch und mitbestimmt funktionieren soll.

Neu organisierte Beschäftigungsmodelle in der Arbeitswelt entziehen sich weitestgehend der
betrieblichen Mitbestimmung. Leiharbeit wird missbraucht, um ganze Stammbelegschaften zu
ersetzen. Werkverträge mit dem Ziel, arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen, nehmen zu.
Und auch die Anzahl befristeter Arbeitsverträge, die die Grundlage des Mitbestimmens untergraben, steigt. Längere Lebensarbeitszeiten, eine zunehmend als belastend empfundene Arbeitswelt und eine im Durchschnitt ältere Belegschaft sorgen dafür, dass Arbeitsplätze oft individueller und sorgsamer gestaltet werden sollten. Die Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Weiterbildung werden gestellt, ohne dass den Betriebsratsgremien in ausreichendem Maß Mitsprache eingeräumt wird.
Diese veränderten Ansprüche und neuen Herausforderungen verlangen nach einer umfassenden Anpassung der betrieblichen Mitbestimmung an die aktuellen Entwicklungen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD unterstützt die DGB-Gewerkschaften
nach einem Update der Mitbestimmung. Die Mitbestimmung zu damals hat sich gewandelt, sodass es hier zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben durch die Transformation durch Globalisierung, Digitalisierung und Energiewende eine stetige Modernisierung der Mitbestimmung erfordert. „Die Betriebsverfassung ist heute notwendiger denn je. Nur durch betriebliche Mitbestimmung können wir den digitalen und strukturellen Wandel erfolgreich und sozial gestalten“, so Wiegelmann.

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