Nicht nur Kohleregionen haben Förderung verdient – auch Regionen, die diese regenerative Energien erzeugen

Kreis Paderborn(krpb). Der Kohlekompromiss spült viel Geld in die Kassen der Regionen, die aus dem Kohleabbau aussteigen und damit CO2 einsparen. Von diesem Geld müssten aber auch die Regionen profitieren, die regenerativen Strom erzeugten. Diese Kernforderung hat Landrat Manfred Müller bei der Klausurtagung des Landkreistagvorstandes NRW-Ministerpräsident Armin Laschet in Aachen übermittelt und in einem Brief jetzt noch einmal detailliert ausgeführt. Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bekämen zu Recht einen finanziellen Ausgleich. Analog dazu müssten jene Regionen, die für Strom aus erneuerbaren Energien sorgten, ebenfalls bedacht werden. Da die Energiewende vor allem im ländlichen Raum stattfinde, schlägt der Landrat in seinem Schreiben vor, als Ausgleich mehr Fördermittel für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung zu stellen. Es stehe außer Zweifel, dass die ländlichen Regionen einer deutlich höheren ÖPNV-Förderung bedürften als bisher, um die Menschen zum Umstieg auf den umweltfreundlicheren öffentlichen Verkehr zu bewegen, schreibt der Landrat.

Die Erzeugung von Windenergie werde landesweit, insbesondere auch in Ostwestfalen, heiß diskutiert. Wenn schon die Landschaft damit verändert werde, so sei doch zumindest jetzt auch ein finanzieller Ausgleich für die Regionen fällig. Dann könne die Bevölkerung in der Breite davon profitieren. „Wenn also der Kohlekompromiss den bisherigen Kohleregionen Förderung der Infrastruktur als Ausgleich in Aussicht stellt, so dürfte ein solcher Ausgleich doch den Schwerpunktregionen für regenerative Energien ebenfalls zustehen. „Denn hier entsteht die Energie klimafreundlich, die für die bislang klimaschädlich erzeugte, aber nun wegfallende Energie eingesetzt werden muss“, betont Müller.

Ein solcher bevorzugter Zugang zu solchen Fördermitteln könnte die Akzeptanz der Energiewende verbessern. Geld stünde im Prinzip dafür aus dem Umsatzsteueranteilen des Landes bereit, die im Zuge der Neuordnung der Bund-Länderfinanzbeziehungen u.a. um den Betrag der ehemaligen Entflechtungsmittel erhöht worden seien.

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