Hessen smart gemacht – Miteinander lokal digital 2020

Wiesbaden/Landkreis Waldeck-Frankenberg(pm). Die Hessische Staatskanzlei und das Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung schreiben gemeinsam erstmals den Wettbewerb „Hessen smart gemacht – Miteinander lokal digital 2020“ aus. Dr. Daniela Sommer ruft zu einer Beteiligung am Wettbewerb auf. Wer digital unterwegs ist, kleine oder große Probleme in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Gesundheit, Pflege und Beteiligung unter Einsatz innovativer digitaler Tools oder Verfahren löst, sollte sich bewerben. Gesucht werden wegweisende Pilotprojekte, Vereinsinitiativen oder Geschäftsideen, die bestehende Herausforderungen digital lösen und auf andere Kommunen oder Bereiche übertragbar sind.

Der Wettbewerb ist in den vier Kategorien „smarte Gemeinschaft“, „smarte Beteiligung“, „smarte Helfer“ und „smartes Lernen“ mit jeweils 10.000 Euro ausgestattet. Darüber hinaus werden bis zu drei eingereichte Projekte ausgewählt, die durch die Hessische Staatskanzlei oder die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bei der Fortentwicklung unterstützt werden.

Smarte Gemeinschaft
Digitale Lösungen für das soziale Miteinander in der Stadt und auf dem Land oder
als verknüpfendes Element. Wir suchen Antworten auf die Fragen: Was ist los in
meinem Wohnumfeld – woher weiß ich was passiert und wie ich teilnehmen kann?
Wie komme ich zusammen? Wie kann ich mein soziales Umfeld, meine
Nachbarschaft (mit-)gestalten?
Smarte Beteiligung
Digitale Lösungen zur Gestaltung der Zukunft meines Lebensumfelds. Wir suchen
Partizipationsangebote, Bürgerbeteiligung, Crowdfunding oder ungewöhnliche
Kooperationsinitiativen. Wie kann ich mich beteiligen? Wie kann ich Geld für meine
Initiative sammeln? Wie kann ich an wichtigen Entscheidungen mitwirken?
Smarte Helfer
Digitale Lösungen für Unterstützungsstrukturen, für Kinder und Jugend, Senioren
oder die ganze Familie. Wie werde ich in der Gestaltung und Erleichterung meines
Alltags unterstützt? Wie bleibe ich mobil? Wie bekomme ich die Betreuung meiner
Eltern, meines Kindes, meines Hundes geregelt?
Smartes Lernen
Lösungen für Digitale Kompetenzentwicklung. Wie fördert man Medienkompetenz für
unterschiedliche Altersgruppen? Wie nimmt man die Menschen mit? Wie weckt man
das Interesse an neuen Medien? Wie verbindet man dadurch die Generationen?
In allen Kategorien suchen wir innovative Projekte, die spezielle Angebote machen
oder neue Zielgruppen ansprechen. Neuartig und beispielgebend – also „innovativ“ –
kann Ihr Projekt auch sein, wenn die Projektpartner Gruppen oder Initiativen sind, die
bisher noch nie zusammengearbeitet haben. Die Kombination mitwirkender
Partnerinnen und Partner oder die Art und Weise, wie sie zusammenarbeiten,
können nachahmenswerte Ansätze darstellen. Auch die Finanzierung Ihres Projekts
kann innovative Ansätze aufzeigen, zum Beispiel, wenn es gelungen ist, Mittel zu
aktivieren, die bisher nur in wenigen Fällen genutzt wurden.

Die eingereichten Projekte sollen ein nachhaltiges Engagement beinhalten.
Einmalige Aktionen wie eine Veranstaltung, eine Ausstellung oder eine Werbeaktion
sind nicht geeignet. Organisation und Finanzierung der Projekte sollen so angelegt
sein, dass von einem dauerhaften Bestand ausgegangen werden kann. Wenn die
Projekte in einem konzeptionellen Rahmen stehen, sollte dieser in der Bewerbung
benannt werden. Bei der Bewertung der eingereichten Projekte werden daher
folgende Kriterien berücksichtigt:
 Sinnvoller Einsatz von Digitalisierung
 Innovationsgehalt
 Übertragbarkeit
 Nachhaltigkeit

Teilnahmevoraussetzungen
 Das Projekt muss in Hessen umgesetzt werden.
 Das Projekt muss sich bereits in der Umsetzung befinden oder eingeführt/abgeschlossen
sein. Ein eingereichtes Konzept erfüllt diese
Teilnahmevoraussetzung nicht und wird daher auch nicht berücksichtigt.
 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen damit einverstanden sein, dass die
Angaben zum Projekt im Rahmen der Pressearbeit der Hessischen
Staatskanzlei und dem Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und
Entwicklung verwendet werden und das Projekt als beispielgebende Initiative
veröffentlicht werden darf.
 Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich, nach ca. einem Jahr
Auskunft über den Fortschritt ihres Projekts zu geben.

Teilnahmeberechtigte
Bewerbungen um den Preis „Hessen smart gemacht 2020“ können von Kommunen,
Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Unternehmen,
gemeinnützigen Einrichtungen und anderen Organisationen eingereicht werden.

Auswahlverfahren und Preise
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger in jeder Kategorie erfolgt auf der
Grundlage Ihrer Online-Bewerbung durch eine Jury. Bitte legen Sie daher im Online-
Bewerbungsformular besonderen Wert auf eine aussagekräftige
Projektbeschreibung, in der Nutzen, Wirkungen und Besonderheiten Ihres Projekts
dargestellt sind. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.

Bewerbung
Für Ihre Bewerbung steht ein elektronischer Bewerbungsbogen bereit. Beschreiben
Sie Ihr Projekt möglichst anschaulich und prägnant, damit sich die Jury ein Bild
machen kann.

Gewinn / Auszeichnung / Preisgeld
In jeder Wettbewerbskategorie werden drei Einsendungen mit einem gestaffelten
Preisgeld ausgezeichnet:
1. Preis: 5000,- Euro
2. Preis: 3000,- Euro
3. Preis: 2000,- Euro

Darüber hinaus können bis zu drei Preisträger für ein anschließendes gemeinsames Projekt mit der Hessischen Landesregierung ausgewählt werden.

Bewerbungsfrist und Preisverleihung
Bewerbungen können bis spätestens 31.01.2020 über das Online-Formular auf der
folgenden Seite: www.hessensmartgemacht.de eingereicht werden.
Die Preisverleihung mit dem Chef der Hessischen Staatskanzlei und der Ministerin
für Digitale Strategie und Entwicklung findet im Rahmen einer Festveranstaltung am

  1. April 2020 statt.

Kontakt
Hessische Staatskanzlei
Dr. Martina Schaad
Tel. 0611 / 32 38 26
E-mail: martina.schaad@stk.hessen.de
Bereich der Ministerin für Digitale
Strategie und Entwicklung
Lorena von Gordon
Tel. 0611 / 32 11 42 23
E-mail:
Lorena.vonGordon@digitales.hessen.de

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