Wiesbaden(pm). Die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, warnte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Hochschulzulassung für Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie davor, sich im Eilverfahren mit einem so wichtigen Thema zu befassen. Dass die Hessische Landesregierung jetzt Druck mache und eine Anhörung für nicht erforderlich halte, sei bemerkenswert.
Sommer sagte am Dienstag in Wiesbaden: „Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen Ende 2017 als teilweise verfassungswidrig eingestuft und die Politik zu Anpassungen aufgefordert. Gut eineinhalb Jahre danach und ein halbes Jahr nach Unterzeichnung des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung liegt jetzt endlich auch in Hessen ein Gesetzentwurf vor. Das ist kein trivialer Null-acht-fünfzehn-Gesetzentwurf, sondern einer, mit dem sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst genau befassen sollte. Es geht schließlich um eine gravierende Neuregelung und um eine chancenoffene und eignungsbezogene Studienplatzvergabe.“
Unterschiedliche Auswahlkriterien beziehungsweise Quoten seien in dem Gesetz angedacht, um auch Kompetenzorientierung, Erfahrungen, Sozialkompetenz, soziales Engagement, Motivation in die Studienplatzvergabe aufzunehmen. Das sei alles richtig. Die SPD vermisse aber in dem Gesetzentwurf ein Wort zur Einführung einer Landarztquote, die auf der Grundlage des Staatsvertrags jetzt in Hessen eingeführt werden könnte. „Es bleibt völlig offen, wie die Landesregierung zur Landarztquote steht, ob und wie sie umgesetzt werden soll. Es wäre eine große Chance der Landesregierung gewesen, dem Fachkräftemangel in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Im Gesetzentwurf geht die Landesregierung auch mit keinem Sterbenswörtchen auf die notwendige Erhöhung der Studienplätze Humanmedizin ein, die sie im Koalitionsvertrag verspricht. Es stellt sich auch hier die Frage, wann die Landesregierung von ihrem Ankündigungs- in den Arbeitsmodus wechselt und ihre Versprechen einlöst“, so Sommer.
„Einige Fragen müssen zunächst geklärt werden. Es geht uns um Transparenz der Auswahlverfahren, die jetzige Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens sowie die Frage der Sicherstellung, dass die Eignungskriterien gerecht, valide und Evidenz basiert sind. Wir sind gespannt auf die Anhörung“, sagte Sommer.