Kartierungen in zwei Natura-2000-Gebieten

Mitarbeiter des durchführenden Fachbüros können sich ausweisen
Kreis Paderborn (krpb). Wie steht es um die Natura-2000 Gebiete im Kreis Paderborn? Laut Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist es das Ziel den günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für jedes Gebiet nötige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen in Managementplänen darstellen. Von Oktober 2019 bis zum Frühjahr 2020 werden zu diesem Zweck Biotoptypen (FFH-Lebensraumtypen, schutzwürdiger Lebensraumtypen, Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz), Beeinträchtigungen, Störungen und potentielle Maßnahmenflächen in Waldflächen und im Offenland in zwei Gebieten erfasst. Mit der Kartierung wurde das Fachbüro LökPlan Conze&Cordes GbR beauftragt.

Die beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind berechtigt zur Erfüllung dieser Aufgabe private Grundstücke zu betreten. Durch die Kartierung entstehen keine Schäden und die Mitarbeiter können sich durch ein Beauftragungsschreiben des Kreises Paderborn legitimieren.

Die Kartierungen werden in folgenden Gebieten durchgeführt:

  • FFH-Gebiet „Sennebäche“ (DE-4117-301) im Gebiet der Gemeinde Hövelhof sowie
  • FFH-Gebiet „Afte“ (DE-4417-303) im Gebiet der Städte Büren und Bad Wünnenberg.

Das Umweltamt des Kreises Paderborn bittet die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung der ausführenden Personen. Weitere Informationen bei Susan Mende (Kreisumweltamt) unter 05251 308 6651

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