Windkraft in Borchen: Wieder auf Anfang, alles wieder offen

Gericht muss Flächennutzungsplan inzident prüfen

Kreis Paderborn (krpb). Durch das Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Borchen am 25. Juni ist eine neue Rechtslage eingetreten: Der in der mündlichen Verhandlung am 17. Juni seitens des Verwaltungsgerichts Minden vorgeschlagene Vergleich, eine statt der vier abgelehnten Windkraftanlagen mit erheblichen Betriebseinschränkungen doch noch zu erstreiten, ist vom Tisch, da sich jetzt alle vier Windkraftanlagen außerhalb der im neuen FNP ausgewiesenen Konzentrationszonen befinden. Dieser Vergleichsvorschlag hätte Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringen können. Jene Anlage, die aus Sicht des Gerichts hätte genehmigungsfähig sein können, wäre von Etteln ca. 3.5 km, von Dörenhagen ca. 2,6 km und damit weit von den Häusern entfernt gelegen. Der Betreiber hatte bei der mündlichen Verhandlung sein Einverständnis „zähneknirschend“ signalisiert und im Gegenzug die Rücknahme der Klagen gegen drei weitere abgelehnte Anlagen angekündigt.

Wohl auch mit dem Ziel, wenigstens eine Anlage, wenn auch mit erheblichen Auflagen, erstreiten zu können und damit an der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. August teilnehmen zu können. Um einen solchen Vergleich schließen zu können, müsse aber zuvor die Gemeinde Borchen ihr Einvernehmen erteilen, so die Richterin. Der Kreis Paderborn hatte am 17. Juni deshalb den Bürgermeister der Gemeinde Borchen, Reiner Allerdissen pflichtgemäß um Erteilung des Einvernehmens gebeten, wie es ein so komplexes Verfahren vorsieht, und in dem Schreiben auch auf die Konsequenzen hingewiesen, die ein „Nein“ der Gemeinde nach sich ziehen könnte. Der Bürgermeister hat erst am 26. Juni vorsorglich das so genannte Einvernehmen verweigert. Auch das spielt jetzt keine Rolle mehr.

Denn eingetreten ist genau das, was im Schreiben vom 17. Juni dem Bürgermeister detailliert erläutert worden war: Durch Inkrafttreten des FNP muss das Verwaltungsgericht Minden jetzt prüfen, ob der neue Flächennutzungsplan dem Planungsvorhaben der klagenden Betreiberin entgegensteht. Und das bedeutet, dass die Richterin inzident auch den neuen FNP prüfen muss. Also geht es jetzt nicht mehr nur um vier Anlagen sondern vielleicht auch mehr, weil die gesamte Planung der Gemeinde Borchen auf dem Prüfstand stehen dürfte. Der Kreis Paderborn hat dem Bürgermeister der Gemeinde Borchen, Reiner Allerdissen, bereits mitgeteilt, dass „eine Erledigung des gegen die Ablehnung der 4 Anlagen Etteln-Ost… im Wege eines Vergleichs, Genehmigung einer Anlage, Rücknahme der Klagen gegen drei abgelehnte Anlagen, nicht mehr möglich ist“. Damit habe sich auch das Schreiben vom 17. Juni erledigt. „Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist jetzt weiterhin die Ablehnung aller 4 Anlagen, die das Verwaltungsgericht nunmehr erneut – vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage – auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen wird“, heißt es im Schreiben an den Borchener Bürgermeister.

Wie berichtet, lehnte der Kreis Paderborn im Januar 2018 den Bau von vier Windkraftanlagen in Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen ab. Alle beantragten Windräder befinden sich in der Nähe von Rotmilan-Brutplätzen. Deshalb seien „Kollisionen mit den Rotoren der Anlagen zu erwarten“, heißt es im ablehnenden Bescheid des Paderborner Kreisumweltamtes. Somit sei von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. Gegen den ablehnenden Bescheid des Paderborner Kreisumweltamtes hatte der Betreiber geklagt. Einen Vergleich als Mittel zur Streitbeilegung zu schließen ist vor Gericht gängige Praxis. Kurz vor der mündlichen Verhandlung wurde dann auf Anforderung des Gerichts eine neue Raumnutzungsanalyse seitens des Betreibers aus dem Jahr 2017 vorgelegt, die weder dem Gericht noch dem Kreisumweltamt bis dahin bekannt war, jedoch die Argumentation des Kreises stützt, dass in dem Gebiet starke Rotmilanaktivitäten registriert wurden. Nicht zuletzt mit Blick auf dieses neue Gutachten schlug die Richterin dann am 17. Juni im mündlichen Verhandlungstermin vor, eine Anlage mit erheblichen Betriebseinschränkungen statt vier zu genehmigen. Zwischenzeitlich genehmigte die Bezirksregierung Detmold den neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen am 25. Juni.

Hintergrund:

Der Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument, mit dem Kommunen ihre städtebauliche Entwicklung steuern können. Städte und Gemeinden können darin auch die o.a. Windkonzentrationszonen ausweisen, also jene Flächen, in der Windenergieanlagen vorrangig gebaut werden können.

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