Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz informiert zum Umgang mit Wespen

Korbach(pm). Ob Dachrinnen, Rolladenkästen oder Zwischendecken: In Hausnähe finden Wespen oft ideale Bedingungen zum Nestbau ,insbesondere bei heißen Temperaturen. Wie man mit den nützlichen Insekten umgehen kann und wie bei besonderen Gründen ein Nest umgesiedelt werden kann, darüber informiert der Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz des Landkreises Waldeck-Frankenberg. „Grundsätzlich sind Wespen friedliche Tiere und werden nur dann in Alarmbereitschaft versetzt, wenn sie sich bedroht fühlen“, berichtet Peter Käufler vom Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz. „Es sollte daher nicht direkt zu einem Insektenvernichtungsmittel gegriffen werden, was nach dem Bundesnaturschutzgesetz ohne vernünftigen Grund verboten ist.

“ Wespen sind wie alle wild lebenden Tierarten geschützt. Nach Paragraph 39 des Naturschutzgesetzes müsse ein triftiger Grund vorliegen, um ein Volk zu entfernen. „Das ist beispielsweise der Fall, wenn jemand eine Allergie hat oder sich das Nest in einem unvermeidbar genutzten Bereich wie Hauseingängen oder Terrassen und Balkonen befindet.“ Erst dann dürfen Völker umgesiedelt oder wenn es keine andere Möglichkeit gibt, auch getötet werden. Entgegen der landläufigen Ansicht sind dafür aber nicht die örtlichen Feuerwehren zuständig, sondern spezielle Schädlingsbekämpfer, die entsprechend geschult und ausgerüstet sind und die ein Nest möglichst naturschonend entfernen.

„Der Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz berät dazu gern und hält auch entsprechende Adressen von Fachfirmen bereit“, ergänzt der Diplom-Biologe. Dies gilt aber nur für Wespen. Hornissen zum Beispiel genießen einen besonderen Artenschutz. Für deren Beseitigung ist nach individueller Beurteilung unbedingt eine Genehmigung durch den Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz des Landkreises notwendig. Ob ein Nest beseitigt werden sollte oder nicht, hängt immer von den individuellen Bedingungen ab. Grundsätzlich sollte man aber Erschütterungen Im Bereich des Nests verme-den; schon bloßes Klopfen beispielsweise an einem Rolladenkasten oder Rasenmähen in der Nähe eines Erdnestes kann die Tiere reizen. Hastige Bewegungen, direktes Anatmen der Insekten oder das Schlagen nach ihnen sollte ebenfalls vermieden werden. Weitere Informationen erteilt der Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz beim Landkreis unter Tel. 06451 – 743 680.

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