EU fordert besseren Naturschutz von Hessen

NABU legte erfolgreiche Beschwerde bei der EU-Kommission ein

Wetzlar(pm). In Hessen werden die europäischen Naturschutzgebiete nur unzureichend gesichert. Der NABU Hessen teilt mit, dass die EU-Kommission Deutschland in einem Mahnschreiben zu Korrekturen beim Schutz seltener Arten und Lebensräume aufgefordert hat. „Auch Hessen trifft das Vertragsverletzungsverfahren der EU“, erklärt der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. Die Intervention der EU-Kommission vom 24. Januar zeige die Wichtigkeit der europäischen Ebene für den Naturschutz. „Ohne diese Kontrollinstanz besteht die Gefahr, dass Länder sich durchmogeln und die Natur am Ende den Kürzeren zieht“. Daher ruft der NABU zur Teilnahme an der Europawahl am kommenden Wochenende auf.

Hauptkritikpunkt der EU-Kommission ist der unzureichende Schutz der nach der „Fauna-Flora-Habitat“-Richtlinie (FFH) gesicherten europäischen Naturschutzgebiete. Diese 585 Ländereien nehmen in Hessen immerhin 9,9 Prozent der Landesfläche ein. Damit sind sie ein wichtiges Naturschutz-Instrument zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Kritisiert wird von der EU das Fehlen gebietsspezifischer Erhaltungsziele. Diese würden „systematisch nicht erfüllt“, so die EU-Kommission. Die Naturschutzvorgaben seien nur allgemein formuliert, und es fehlten vor allem messbare Ziele. „Ohne klare Zielvorgaben ist es schwer, den Erfolg oder Misserfolg von Pflegemaßnahmen in den Schutzgebieten zu bewerten“, so Eppler. Wenn eine Verschlechterung nicht nach klar feststellbaren Kriterien definiert sei, werde das Verschlechterungsverbot der EU ausgehebelt und viele Jahre nichts für eine Verbesserung unternommen.

So kann etwa durch Überdüngung der Blüten- und Insektenreichtum von Wiesen stark abnehmen. Oder Schmetterlingsarten verschwinden, wenn viele Jahre zum falschen Zeitpunkt gemäht wird. Die EU-Kommission kritisiert auch, dass in Hessen die Wanderungsmöglichkeit von Arten zwischen den einzelnen Schutzgebieten nicht genügend berücksichtigt wird. Ohne einen wirksamen Biotopverbund seien vereinzelte kleine Bestände von gefährdeten Arten nicht dauerhaft überlebensfähig. Der NABU fordert daher das Land Hessen zur Überarbeitung der unzureichenden Schutzgebiets-Verordnungen auf.

Im Jahr 2016 hatte der NABU eine EU-Beschwerde eingereicht, weil die Verordnungen für die europäischen Naturschutzgebiete in Deutschland zu unkonkret gefasst seien. In der Verordnung fehlten klare Ge- und Verbote. Das lasse sowohl Eigentümer als auch Besucher im Unklaren, was erlaubt sei und was nicht, kritisiert Eppler. Wenn Hessen und die anderen Bundesländer den Naturschutz in den europäischen Schutzgebieten jetzt nicht effektiver gestalten, kann die EU-Kommission Deutschland in einem nächsten Schritt vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Der NABU appelliert an die Hessische Landesregierung, es nicht so weit kommen zu lassen.

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