Neue Anwälte für die Kulturdenkmäler in Hessen

Wiesbaden(pm). Lisa Bingenheimer (37) und Sebastian Francks (35) sind seit Januar 2019
Referenten im Justiziariat des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. „Der Schwerpunkt unserer gemeinsamen Arbeit besteht darin, das im Grundrecht formulierte Recht von Denkmaleigentümern und Grundstückbesitzern mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt und der Erforschung von Kulturdenkmälern in Einklang zu bringen“, so beschreiben Lisa Bingenheimer und Sebastian Francks ihren neuen Aufgabenbereich im Justiziariat des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.
Weiterentwickeln und an neue Herausforderungen anpassen „In Zukunft werden uns vor allem die Schnittstellen mit dem Umwelt- und dem Naturschutz sowie die Zusammenarbeit mit den Unteren Denkmalschutzbehörden vor neue Herausforderungen stellen.“ Im Zuge der Verdichtung von Wohnraum und der durch die Energiewende notwendig gewordenen Umstrukturierungen gehe es darum, die Interessen des kulturellen Erbes unserer Vorfahren mit den Erfordernissen der
Gegenwart in Übereinstimmung zu bringen.

Denkmalschutz als gesellschaftlicher Konsens
Beeindruckt zeigten sich Bingenheimer und Francks über das Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern für Kulturdenkmäler, die vom Leerstand, Abriss oder von
Zerstörungen bedroht sind. „Das zeigt uns, in welchem Maße sich die Bürgerinnen und
Bürger in Hessen mit ‚ihren‘ Kulturdenkmälern identifizieren und bereit sind, sich für sie
einzusetzen.“ Die denkmalrechtlichen Vorschriften in Hessen seien ein sehr wirksames
Instrumentarium und eine großartige Basis, um Lösungen zu erarbeiten, die sowohl im
Interesse der Denkmaleigentümer als auch der Kulturdenkmäler seien.“

Das Recht der Eigentümer
Die denkmalrechtlichen Vorschriften in Hessen etwa böten Eigentümern von
Kulturdenkmälern ein breites Instrumentarium an Unterstützung bei der wichtigen
Aufgabe der Pflege und des Erhalts ihrer Gebäude, unter anderem in Form von
Zuschüssen, Steuervorteilen und kostenfreier fachlicher Beratung. Bei der
Bodendenkmalpflege gebe das Gesetz auch Bürgern die Chance für eine kollegiale
Zusammenarbeit sowie Hilfestellung beim Umgang mit Befunden und Funden.

Stets zum Wohle der Mannschaft
„Eine gute Kommunikation zwischen allen am Denkmal Beteiligten ist die Grundlage zur
Lösung aller rechtlichen Herausforderungen“ – da sind sich Bingenheimer und Francks
einig. Ihre Aufgabe vergleichen sie mit der des Schiedsrichters beim Fußball: „Er ist
immer da, wenn die Situation es erfordert, verfolgt das Spiel mit großer Konzentration,
pfeift sich jedoch nie um seiner selbst willen in den Vordergrund, sondern stets nur zum
Wohle seiner ihm anvertrauten Mannschaft.“ Nur wenn es gelinge, Kulturdenkmäler
gemeinsam mit allen Beteiligten zu pflegen und zu erhalten, bleibe Geschichte auch für
unsere Kinder erlebbar.


Zur Person
Lisa Bingenheimer stammt aus Friedrichsdorf und studierte in Passau
Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht. Ihr
Rechtsreferendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht in München und arbeitete
anschließend in einer Sozietät in Brüssel. Nach Stationen als Rechtsanwältin in zwei
Frankfurter Kanzleien entschied sie sich für ein Zweitstudium der Kunstgeschichte und
Geschichte an der Goethe-Universität Frankfurt/Main. Es entstand der Wunsch, sich mit
den kulturellen Hinterlassenschaften unserer Vorfahren zu beschäftigen und zur
Bewahrung der Geschichte des Landes beizutragen.
Sebastian Francks hat in Marburg, Mainz und Kopenhagen studiert. Durch Stationen bei
der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer in Wiesbaden und bei der UFA Film
GmbH in Potsdam-Babelsberg legte er seine Schwerpunkte im Rahmen seines
Referendariats am Oberlandesgericht Frankfurt/Main auf „die künstlerischen Bereiche im
Juristischen“. Nach mehrjähriger Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in Wiesbaden
und Syndikusrechtsanwalt eines Wirtschaftsverbandes in Frankfurt am Main kehrt er nun
„mit großer Freude“ zu seinen frühen Interessensgebieten zurück. Weitere Informationen zum Denkmalrecht finden Sie unter https://lfd.hessen.de/service/hessisches-denkmalschutzrecht

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