Hessen stoppt weiteren Ausbau des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes mit DITIB

Entscheidung über Zukunft des Unterrichtes an bestehenden Schulstandorten fällt noch dieses Jahr

Wiesbaden(pm). Anlässlich der heutigen Erklärung des Hessischen Kultusministers zur Aussetzung des weiteren Ausbaus des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes mit DITIB Hessen erklärte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Armin Schwarz: „Das Land Hessen hatte DITIB Hessen eine Frist bis zum 31. Dezember 2018 gesetzt, um nachzuweisen, dass Auflagen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erteilung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts erfüllt werden. Dazu zählten insbesondere die Gewährleistung einer Unabhängigkeit des Verbandes von der türkischen Regierung und dem als verlängerter Arm wirkenden DITIB-Dachverband in Köln sowie eine Reihe von organisatorischen Auflagen.

Da DITIB diese Auflagen nicht oder nur unzureichend erfüllt hat, wird der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts mit DITIB konsequenterweise ab sofort gestoppt. Von der Jahrgangsstufe 7 an soll es anstelle des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes künftig ein alternatives Bildungsangebot unter alleiniger Verantwortung des Landes geben. Für die Klassen 1 bis 6 wird die Kooperation mit DITIB Hessen auf die bisherigen Schulstandorte beschränkt; die Ausweitung auf weitere Schulen wird gleichfalls ausgesetzt. Angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen in der Türkei und der Gefahr einer Bildung von Parallelgesellschaften darf nicht der Hauch eines Zweifels an der Nichtexistenz von personellen und strukturellen Verbindungen zwischen dem DITIB-Landesverband Hessen und der Regierung in Ankara bestehen bleiben.

Noch in diesem Jahr wird das Hessische Kultusministerium zudem entscheiden, ob auch an den Schulen mit einem bereits bestehenden Angebot in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht mit DITIB beendet wird. Dies hängt davon ab, ob DITIB der aus unserer Sicht als letzte Warnung zu verstehenden Aufforderung des Hessischen Kultusministeriums zur vollumfänglichen, lückenlosen und unverzüglichen Beantwortung der zahlreichen offen gebliebenen Fragen in Bezug auf die gestellten Auflagen nachkommt. Die vorherige Gewährung von Anhörungsrechten und die Möglichkeit der Betroffenen zur Behebung von Missständen ist zwingende Voraussetzung für eine mögliche Beendigung der Kooperation auch an den bestehenden Schulstandorten.

Sollten auch nach der Aufforderung an DITIB zum Nachreichen der unvollständigen Unterlagen die Auflagen nicht erfüllt sein, werden wir als Alternative zum bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht mit DITIB ein staatliches und verfassungskonformes Angebot für muslimische Kinder sicherstellen. Das seitens der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag dabei von Beginn der Diskussion an präferierte Modell eines staatlichen Islamunterrichtes ist nach unserer Auffassung auch weiterhin die am besten geeignete Variante, um bei der Erteilung des Unterrichtes ausländische Einflüsse ausschließen und zugleich die unterschiedlichen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam berücksichtigen zu können.“

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