Mit neuem Gesetz Leistungsbezieher in den Arbeitsmarkt eingliedern

Korbach(od). Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und heißt Teilhabechangengesetz(THGG). Mit diesem Gesetz bekommen die Jobcenter ein neues Instrument an die Hand um langjährige Leistungsbezieher wieder in Lohn und Brot zu bringen. Auch das Jobcenter Waldeck-Frankenberg setzt auf das neue Gesetz um Menschen, die länger Leistungen beziehen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren . Kirsten Bischoff, Teamleiterin „Markt und Integration“ beim Jobcenter: „ Es gibt verschiedene Gründen, warum Menschen längerfristig Leistungen beziehen, z.B. weil sie Angehörige gepflegt haben, alleinerziehend sind und nun wieder arbeiten können oder nach Krankheit nun wieder arbeitsfähig sind.“ Damit die Integration auch erfolgreich ist werden beim Jobcenter Waldeck-Frankenberg die Fähigkeitsprofile Frage kommende Leistungsbezieher von Cornelia Schwabe und Klaus-Jürgen Klann genau analysiert und mit den offenen Stellen abglichen. Die beiden Jobcenter Mitarbeiter sprechen dann persönlich bei den möglichen Arbeitgebern vor. Der Arbeitgeber ist frei in seiner in der Gestaltung des Arbeitsvertrages, inklusive Probezeit und befristetem Beschäftigungsverhältnis. „ Arbeitgeber müssen auch nicht befürchten, dass plötzlich keine Mittel für die Förderung zur Verfügung stehen,“ sagt Dorothee Sachse, Bereichsleiterin „Markt und Integration“, „ das THGG steht als Gesetz im Sozialgesetzbuch und erweitert mit den §16i und §16e die bestehenden Regelinstrumente.“

Was wird nach §16i SGB II gefördert?
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren, die seit 6 Jahren oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren.

(Allein)-Erziehende oder schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren, die seit 5 Jahren oder mehr Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren.

Grafik: Jobcenter Waldeck-Frankenberg

Was wird nach §16e SGB II gefördert?
Personen die mindestens 2 Jahre arbeitslos gemeldet sind.

Grafik: Jobcenter Waldeck-Frankenberg

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