Günter Rudolph (SPD): „Gerecht“ ist mehr als „nicht rechtswidrig“

Kommunalfinanzen bleiben in Hessen ein Problemfall

Wiesbaden(pm). Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute die Klagen von 18 Kommunen gegen den 2015 reformierten Kommunalen Finanzausgleich (KFA) abgewiesen. Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, heute: „Dass der KFA nicht rechts- und verfassungswidrig ist, ändert nichts an der Tatsache, dass er zum Nachteil der Kommunen ausgestaltet ist. Die Neuregelung von 2015 nimmt den betroffenen Kommunen Mittel, die ihnen zustehen. Die Unterstützung für die schwächeren Städte und Gemeinden muss aus unserer Sicht vom Land Hessen kommen. Die kommunale Zwangssolidarität, die der Finanzminister verordnet hat, bleibt ein Hemmnis für die Entwicklung unserer Kommunen. Die entsprechenden Regelungen im KFA mögen nicht gegen Recht, Gesetz und die Verfassung verstoßen – ungerecht bleiben sie, weil sie vor allem den Landeshaushalt schonen sollen und die Kommunen im Regen stehen lassen.“

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