Berlin,(pm): Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei weitere Klagen zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ durch Diesel-Fahrverbote sowie weiterer konkreter Maßnahmen für Limburg (Hessen) und Oldenburg (Niedersachsen) eingereicht. In beiden Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel erheblich überschritten. Weitere Klagen für Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Freiburg folgen im November 2018. Damit klagt die DUH dann in 34 durch Dieselabgase belasteten Städten. Ziel der Klagen ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Luftqualitätsgrenzwerts noch im Jahr 2019. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 dies als letztmöglichen Zeitpunkt höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in Limburg und Oldenburg ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.
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Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „CDU, CSU und SPD agieren auf Bundesebene zunehmend im Panikmodus, was den Diesel-Abgasskandal angeht. Die Fahrverbote für Diesel-Pkw kommen in vielen hessischen Städten und neun anderen Bundesländern bereits im kommenden Jahr. Die beabsichtigte, europarechtswidrige und damit von den Gerichten zu ignorierende Heraufsetzung des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid im Bundes-Immisionsschutzgesetz durch Diesel-Kanzlerin Merkel ist dabei nur der neueste Versuch einer Wählertäuschung. Nun stellt sich heraus, dass Andreas Scheuer in der Regierungspressekonferenz am 1. Oktober bei der Vorstellung des sogenannten ‚Diesel-Konzeptes‘ gleich mehrfach gelogen hat: Für die Nachrüstung von Bussen, Kommunal- und Handwerkerfahrzeugen gibt es den zugesagten Zuschuss von 80 Prozent nicht. Ich fordere Frau Merkel auf klarzustellen, dass jeder Busbetreiber, jede Kommune und jeder Handwerkerbetrieb, der in den nächsten Wochen oder Monaten nachrüstet und damit jetzt die Luft verbessert, diese 80 Prozent Zuschuss auch definitiv erhält. Es gibt auch keine von der Bundesregierung eigentlich den elf Millionen betroffenen Diesel-Haltern versprochene Kostenübernahme für Pkw-Nachrüstungen durch die betrügerischen Dieselkonzerne. Wir erleben momentan den Niedergang einer Bundesregierung, die vor den Interessen von Energie- und vor allem Dieselkonzernen eingeknickt ist und sich nicht mehr um den Gesundheitsschutz ihrer Bürger kümmert.“ In Limburg wurde laut Umweltbundesamt an der Messstation Schiede I im Jahr 2017 immer noch ein Wert von 58 µg NO2/m³ ermittelt. In Oldenburg liegt der Wert für NO2 an der Messstelle Heiligengeistwall bei 49 µg/m³. Hier besteht nach Auffassung der DUH ein besonders dringender Handlungsbedarf. Dennoch haben die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden für diese Städte immer noch keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne aufgenommen. Die Begrenzung der Klagen auf insgesamt sieben weitere Städte begründet die DUH neben der besonderen Eilbedürftigkeit durch die gefundenen hohen Belastungswerte mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, betont: „Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar dieses Jahres deutlich gemacht, dass Diesel-Fahrverbote zulässig und nötig sind, um die Luftbelastung in den Städten zu verringern. Das EU-Recht ist hier die Leitlinie. Ohne den Druck der Gerichtsentscheidungen passiert jedoch weiterhin nichts. Stattdessen werden die von der EU aus guten Gründen beschlossenen NO2-Grenzwerte sogar in Frage gestellt. Wir werden weiter auf dem Klageweg in weiteren Städten die Einhaltung der NO2-Grenzwerte durchsetzen.“ Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie knapp 13.000 vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.