Amerikanische Faulbrut bei Bienen: Sperrbezirk in Borchen-Etteln aufgehoben

Kreis Paderborn(krpb). Gute Nachricht für die Imker in Borchen-Etteln: „Die Amerikanische Faulbrut ist erloschen, alle Futterkranzproben waren negativ“, sagt Kreisveterinärin Dr. Marlies Bölling. Der Sperrbezirk und alle damit verbundenen Einschränkungen für die Bienenhalter in Etteln sind ab dem 29. August aufgehoben. In Schloß Neuhaus kann jedoch noch keine Entwarnung gegeben werden. Hier laufen die letzten Untersuchungen. Mit Ergebnissen ist in etwa drei Wochen zu rechnen. Bei der Amerikanischen Faulbrut (AFB) handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. „Die Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar. Der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, betont Bölling.

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 Am 24. Mai war in einem Bienenbestand in Borchen-Etteln, am 4. Juni in einem weiteren Bestand in Schloß Neuhaus die AFB festgestellt worden. Das Chemische Veterinär- und Untersuchungsamt in Detmold konnte in beiden Beständen den Erreger Paenibacillus larvae, ein sporenbildenes Bakterium, nachweisen. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn hatte in beiden Fällen einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer rund um den Ausbruchsort angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern. Die AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. In Borchen musste der betroffene Bienenbestand abgetötet werden. Innerhalb des Sperrbezirks mussten alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich untersucht werden. Betroffen von den Maßnahmen waren vier weitere Imker, die jetzt aufatmen können. In Schloß Neuhaus konnte der Bienenbestand mit Hilfe des Kunstschwarmverfahrens gerettet werden. Im Sperrbezirk befinden sich 14 weitere Imker, die nun hoffen, dass auch für sie bald die Amerikanische Faulbrut vorbei ist. Hier gilt noch der Sperrbezirk mit allen Auflagen: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Grundsätzlich müssen die amtstierärztlichen Untersuchungen nach Ausbruch der AFB frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bienenstandes wiederholt werden. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös. Diese werden von den nicht erkrankten Bienen mit dem Futter an die Maden weitergegeben. Die Maden sterben mehrheitlich nach der Verdeckelung der Brutzellen. Erste erkennbare Anzeichen der AFB sind daher eingesunkene Brutdeckel. Die Larven verwandeln sich in eine breiige, klebrige Masse, die in der Regel deutlich Fäden zieht (positive Streichholzprobe). Weiteres Symptom ist ein fauliger Geruch. Bei diesen Anzeichen sollten sich Imker umgehend mit den Kreisveterinären in Verbindung setzen.

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