Gronemann (Grüne): Der §219a StGB hilft niemandem

Kassel(pm/nh). Verwundert zeigt sich die Vorsitzende der Kasseler Grünen und Landtagskandidatin Vanessa Gronemann über die Äußerungen der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zum Thema Schwangerschaftsabbrüche. „Aggressive Abtreibungsgegner nutzen den §219a StGB, um Frauenärzt*innen zu diffamieren. Darunter leiden vor allem die Frauen, denn immer weniger Ärzt*innen wollen Schwangerschaftsabbrüche durchführen, weil sie Konsequenzen fürchten“, so Gronemann. Gerade im ländlichen Raum sei dies ein stetig wachsendes Problem, das in der Debatte leider oft untergehe.

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Der Paragraf hindere die Ärzt*innen daran, auf ihrer Homepage die Patient*innen sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, z.B. darüber welche Methode(n) sie anbieten. Alleine der Hinweis, dass die Ärzt*innen Abbrüche vornehmen, führe zur Anzeige. „Dies torpediert die freie Arztwahl und das Recht auf eine umfassende medizinische Beratung“, so Gronemann. Die Befürchtung, die Abschaffung des Paragrafen würde dazu führen, dass Ärzt*innen für Schwangerschaftsabbrüche werben, sei unbegründet. „Es ist lächerlich zu glauben, eine Frau würde aufgrund einer Werbung die Schwangerschaft abbrechen lassen. Ungeachtet dessen gelten für die Frauenärzt*innen auch ohne den Paragrafen die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, die alles, was über sachliche Informationen hinausgeht, verbieten.“ Die Frage, weshalb sie die Abschaffung des §219a StGB für falsch hält, habe Eva Kühne-Hörmann nicht beantwortet. „Keiner der im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe will die bisherigen rechtlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen ändern. Daher sind Diskurse über den §218 überflüssig“, so Gronemann abschließend.

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