Wiesbaden(pm/nh). Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat zwei Änderungsanträge für die geplante Novellierung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) beschlossen. Konkret geht es um Veränderungen in Paragraph 34, der Feststellung des Katastrophenfalls und im neueingeführten Paragraphen 12 Absatz 11, der Leitung der Gemeindefeuerwehren.
{loadmodule mod_tcvn_banner_slider,Werbung 380 250 aktuell}
Nach Ansicht der SPD sollte die Feststellung des Katastrophenfalls, wie bisher auch, durch die untere Katastrophenschutzbehörde erfolgen. „Die Neufassung des Paragraphen 34 HBKG sieht dagegen im Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dass die Feststellung des Katastrophenfalls nur noch im Einvernehmen mit dem hessischen Ministerium des Innern und für Sport als obere Katastrophenschutzbehörde erfolgen kann. Diese Änderung einer in der Praxis bewährten Regelung lehnt die SPD ebenso wie die hessischen Landkreise und die Hilfsorganisationen ab“, sagte Dieter Franz, feuerwehrpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Der zweite Änderungspunkt befasst sich mit den Plänen der schwarz-grünen Landesregierung, dass kreisangehörigen Gemeinden, die ein eigenes Bauaufsichtsamt haben, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Stelle der Stadtbrandinspektorin oder des Stadtbrandinspektors hauptamtlich zu besetzen. Den aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird hierbei lediglich die Mitbestimmung bei der Besetzung der Stelle durch eine Anhörung zugestanden. „Die SPD hält eine Anhörung als Beteiligungsrecht für zu gering und plädiert dafür, dass die Besetzung einer solchen Stelle nur im Einvernehmen mit den Freiwilligen Feuerwehren passieren sollte. Dies wäre auch ein Ausdruck der Wertschätzung der Freiwilligen Feuerwehren und würde zudem eine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den hauptamtlichen Kräften und den örtlichen Wehren sein“, so Franz abschließend.