Korbach(pm/nh). Artenreiche Blühflächen bieten in jeder Hinsicht einen vielfältigen Lebensraum – insbesondere in Kulturlandschaften, die – wie im Landkreis Waldeck-Frankenberg – maßgeblich durch Landwirtschaft geprägt sind. Um diesen zu erhalten und zu fördern, sponsert der Landkreis Waldeck-Frankenberg insgesamt eine Tonne Saatgut für einjährige Blühflächen und –streifen. Landwirte, Gartenbesitzer oder Imker können dies kostenlos bekommen. Die in vielen Jahrtausenden entstandene mannigfaltige Kulturlandschaft hat sich im Laufe der Zeit stark verändert. Das Nahrungsangebot für Insekten wird immer knapper – vor allem ab Juni, wenn die Frühblüher vorbei sind. Blühflächen liefern Nektar und Pollen für blütensuchende Insekten und bieten Struktur, Deckung und Äsung für Wildtiere in der offenen Feldflur. „Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden, Waldeck-Frankenberg aufblühen zu lassen“, betont Landrat Dr. Reinhard Kubat. „Gleichzeitig leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt im Landkreis.“ Investiert hat der Landkreis dafür 3.000 Euro. Dieses Geld ist gut angelegt, ist sich der Landwirtschaftsdezernent Friedrich Schäfer sicher: „Mit dem Saatgut, welches
wir ab sofort an Gartenbesitzer, Landwirte oder Imker herausgeben, können 60 Hektar Blühstreifen angelegt werden.“ Interessierte können sich ab sofort beim Maschinenring Waldeck-Frankenberg (Tel.: 06451-2309810) melden, um dort das konventionelle oder Biosaatgut zu bekommen. Dabei ist zu beachten, dass das Saatgut vorrangig auf landwirtschaftlichen Flächen zu verwenden ist. Kleinmengen stehen – bei vorhandenem Anbaunachweis – auch für weitere Verwendungen wie auf Wildäckern oder Naturschutzstreifen zur Verfügung.
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Für Landwirte ist wichtig, dass die Blühstreifen nur auf Flächen mit einer Hauptkultur bebauten Ackerfläche abgelegt werden dürfen. Neben den bekannten Zuwendungsbestimmungen gilt grundsätzlich ein Pflege- und Bearbeitungsverbot vom Zeitpunkt direkt nach der Aussaat eines Jahres bis einschließlich 30. Juni. Es sind zudem die jeweils rechtskräftigen Verordnungen der Direktzahlungs-und Durchführungsverordnung zu beachten. Die Aussaat muss darüber hinaus entsprechend dokumentiert werden.