Sonderabfälle fachgerecht entsorgen: Schadstoffmobil im Landkreis unterwegs

Waldeck-Frankenberg(pm/nh). In der Zeit vom 4. bis 28. April 2016 sind wieder speziell gekennzeichnete Sammelfahrzeuge im Landkreis unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit auf bequeme Weise ermöglicht, diese Abfälle einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle. Die maximale Annahmemenge ist auf 100 Kilogramm pro Sammlung pro Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal zehn Kilogramm beziehungsweise zehn Litern; bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei einem Kilogramm beziehungsweise einem Liter. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sollten nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen. Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von maximal zehn Litern abgegeben werden. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte (wie beispielsweise Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher, Computer) sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben werden oder über die Sperrmüllabfuhr der Städte und Gemeinden entsorgt werden. Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal zehn Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Um spielende Kinder zu schützen, müssen die Sonderabfälle persönlich abgegeben werden. Keinesfalls dürfen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird darum gebeten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von sieben Euro pro Kilogramm erhoben. Weitere Auskünfte gibt es bei der Abfallberatung des Landkreises unter der Tel. 06451 – 743 746 oder im Internet unter www.abfallw-wa-fkb.de . Den Tourenplan finden Sie auch auf der Homepage des Kreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de 

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