Korbach(pm(nh). Richtige Abstände, richtige Brennstoffe, der richtige Zeitpunkt: Zu Ostern sind im Landkreis wieder zahlreiche Osterfeuer geplant. Welche Hinweise die Organisatoren beachten müssen, um der Natur dabei nicht zu schaden, darüber informiert der Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz des Landkreises Waldeck-Frankenberg. In langer Tradition werden auch im Landkreis die Osterfeiertage mit vielerlei Bräuchen begangen. Auf vielen Anhöhen im Waldeck-Frankenberger Land lodern als sichtbares Zeichen die beliebten Osterfeuer. Sie sollen nach alter Vorstellung den Winter und die Kälte vertreiben und den Frühling und das Licht begrüßen. Der Landkreis macht darauf aufmerksam, dass die Verantwortlichen im Interesse der Allgemeinheit jedoch eine Sicherheitshinweise beachten sollen. Zum einen gilt es, den richtigen Standort für das Osterfeuer auszuwählen; und zwar vegetationslose Flächen. Schutzwürdige Lebensräume wie Trockenrasen, Hecken und Baumbestände sowie Wegraine dürfen nicht beeinträchtigt werden. Des Weiteren müssen 100 Meter Abstand zu bewohnten Gebäuden, Naturschutzgebieten und Wäldern, 50 Meter zu Straßen und Eisenbahnstrecken und 35 Meter zu sonstigen Gebäuden, Bäumen, Hecken und Feldrainen gehalten werden. Im Zweifelsfall sollte man dabei den fachlichen Rat der Feuerwehr einholen. Darüber hinaus darf das Brennmaterial für die Osterfeuer frühestens eine Woche vor dem Abbrennen angefahren und aufgeschichtet werden. Sollte schon früher aufgeschichtet werden, ist kurz vor dem Abbrennen eine Umschichtung des Holzstapels notwendig, um zu vermeiden, dass dort mittlerweile angesiedelte Tiere nicht in den Flammen umkommen. Weiterhin sollten als Brennstoffe nur Reisig, Astwerk und Stroh verwendet werden. Auch Abfälle haben im einen Osterfeuer nichts zu suchen. Der Verstoß dagegen ist ordnungswidrig und kann bestraft werden. Weiterhin ist es verboten, Autoreifen, Düngemittelsäcke oder sonstige Abfälle in offenem Feuer in der Natur zu verbrennen. Zum Entzünden des Feuers sollten auf keinen Fall brennbare und giftige Flüssigkeiten genutzt werden, da diese zum Teil im Boden versinken und Boden und Grundwasser verseuchen können. „Oft liegen noch lange Zeit nachher unbrennbare Reste wie Drahtgeflecht, Felgen und verschmorte Plastikreste in der Landschaft und müssen von der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung mit erheblichem Kostenaufwand beseitigt werden“, erklärt Hartmut Kaiser vom Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz. „Derartige Vorkommnisse verstoßen eindeutig gegen die Vorschriften des Umweltrechts und sich von den Veranstaltern zu verhindern.“ Bei Fragen oder Anregungen steht die Untere Naturschutzbehörde des Kreises gern zur Verfügung unter Tel.: 05631 – 954 682.