Wichtige Frist für Unternehmen: Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen endet am 31. März 2018

Korbach(pm/nh).Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Software IW-Elan (ehemals REHADAT-Elan) für das Anzeigejahr 2017 kann durch die Unternehmen von der Homepage http://www.iw-elan.de heruntergeladen werden. Bei Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich hessische Unternehmen an die Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de oder die Faxnummer 069 21719105063 wenden. Möchten Unternehmen einen schwerbehinderten Menschen einstellen, wenden sie sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder an die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

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