Für Informationsfreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte

Berlin(nh). Zur Diskussion über die Abschaffung des §219a Strafgesetzbuch und zur Übergabe einer entsprechenden Petition erklärt Dr. Bettina Hoffmann, grüne Abgeordnete im Bundestag für Nordhessen: „Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Frauen über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Frauen in Notlagen brauchen Unterstützung und den Zugang zu Informationen. Der antiquierte §219a des Strafgesetzbuches muss daher dringend gestrichen werden“, so Hoffmann. Hoffmann setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die rein sachliche Information über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin zulässig sein muss. In Kassel ist ihr mindestens eine Ärztin bekannt, die durch die derzeitige Regelung betroffen ist und der empfindliche Geldstrafen drohen könnten. „Es darf nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machen können, wenn sie über legale Schwangerschaftsabbrüche informieren oder solche Abbrüche vornehmen. Es ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber zügig gesetzliche Klarheit zu schaffen.“, ist Hoffmann überzeugt. Die Verurteilung einer Ärztin durch das Amtsgericht Gießen habe eine bundesweite Debatte in Gang gebracht, die jetzt rechtliche Konsequenzen haben muss. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung muss ohne Wenn und Aber gelten.

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