Korbach(nh). Die Grundschule am Standort Waldeck wird geschlossen. Das hat der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen. Wie Landrat Dr. Reinhard Kubat mitteilte, habe man sich mit der Entscheidung sehr schwer getan, rechtlich gesehen hätte es jedoch keine Alternative zu diesem Beschluss gegeben. Zum Stichtag 10. Juli 2017 lag die aktuelle Schülerzahl am Standort Waldeck für das kommende Schuljahr jahrgangsübergreifend für die Klassen 1 bis 4 bei 24 Schülerinnen und Schülern. Der aktuelle Schulentwicklungsplan für den Landkreis Waldeck-Frankenberg legt fest, dass Grundschulen mindestens über zwei jahrgangsübergreifende Klassen verfügen müssen, wobei der Klassenteiler bei 26 liegt. Nur so sei unter Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums eine sinnvolle und erfolgversprechende Bildungs- und Erziehungsarbeit möglich. Grundlage für alle Planungen ist der Schulentwicklungsplan für den Landkreis Waldeck-Frankenberg, den das Hessische Kultusministerium mit Erlass vom 16. Juli 2013 genehmigt hatte. Die Gültigkeit des Schulentwicklungsplans erstreckt sich über die Jahre 2013 bis 2017. Das Ministerium hatte in seinem Erlass zugestimmt, dass in der Stadt Waldeck eine Verbundschule eingerichtet wird mit einer Kernschule an der MPS Sachsenhausen und den ausgelagerten Grundschulstandorten in Sachsenhausen, Höringhausen und Waldeck. „Hieraus ergibt sich, dass der Standort Waldeck nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, wenn die Schülerzahl unter 26 fällt“, erläuterte der Landrat. „Es würde gegen den Schulentwicklungsplan verstoßen, wenn die Klassenstufen 1 bis 4 in einer einzigen Klasse zusammengefasst würden“. Rechtlich habe man daher keine andere Möglichkeit gehabt, als sich für die Schließung zu entscheiden. Man könne das Engagement der Eltern und des Ortsbeirats zum Erhalt des Grundschulstandortes Waldeck verstehen, sage der Landrat mit Hinblick auf einen offenen Brief, der in der vergangenen Woche die Runde gemacht hatte. Aber die Prognose, dass angesichts der Geburtenraten ein Anstieg der Schülerzahlen in den kommenden Jahren zu erwarten sei, könne und dürfe man nicht zur Grundlage einer Entscheidung machen. Es sei nicht absehbar, ob alle diese Kinder am Standort Waldeck wohnen blieben, ob sie zum gegebenen Zeitpunkt die Schulreife erreichten, oder ob die Eltern nicht auch hier Gestattungsanträge zum Besuch anderer Grundschulen stellen werden.
„Die Situation ist nun einmal wie sie ist“, betonte der Landrat, „und wir haben praktisch keine Entscheidungsspielräume, auch wenn wir die Wünsche der Eltern durchaus verstehen. Daher sei vorgesehen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 aus Waldeck an die Kernschule an der MPS Sachsenhausen zuzuweisen. Der Landrat stellte aber in diesem Zusammenhang noch einmal klar, dass der Landkreis als Schulträger eine neue Grundschule in Sachsenhausen errichten werde. „Die Planungen laufen und wir sind bestrebt, hier eine Umgebung zu schaffen, die den jüngsten Schülerinnen und Schülern optimale Bildungschancen bietet“. Daher hoffe man auf des Verständnis und die Zustimmung der Eltern.