Neue Abfallordnung für Gewerbetreibende tritt zum August in Kraft

Korbach(nh). Ab August tritt eine neue Abfallverordnung für Gewerbetreibende in Kraft. Das teilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg mit. Demnach sollen Abfallerzeuger – insbesondere in der Bauwirtschaft – die im Betrieb und auf den Baustellen abfallenden Abfälle noch besser trennen. So sollen Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Altholz, Textilien, Bioabfälle und Sonderabfälle künftig getrennt gesammelt werden. Darüber hinaus muss die getrennte Sammlung und Verwertung vom Betrieb dokumentiert werden. An der Baustelle gilt zusätzlich, dass Dämmstoffe wie Styropor und Steinwolle, Bitumengemische wie Bitumenbahnen und Platten, gipshaltige Baustoffe wie Rigips, Beton und Ziegel sowie Fliesen und Keramik ebenfalls getrennt gesammelt werden müssen. Ist eine Getrenntsammlung im Einzelfall technisch nicht möglich weil beispielsweise keine ausreichenden Containerstellflächen vorhanden sind oder wenn die Getrenntsammlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, weil im Verhältnis zu den Kosten nur geringe Mengen anfallen, sollen diese vermischten Abfälle geeigneten Recyclinganlagen zur Aufbereitung zugeführt werden. Unternehmen, die gemischte Abfälle abgeben, sollten sich deshalb von dem beauftragten Entsorgungsunternehmen eine entsprechende Bestätigung ausstellen lassen. Eine Vielzahl von Unternehmen im Landkreis erfüllt die neuen Vorgaben bereits weitgehend. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt den gewerblichen Abfallerzeugern, alle Entsorgungswege innerbetrieblich mit den jeweils entsorgten Mengen zu dokumentieren und die Belege zum Nachweis aufzubewahren. Zuständige Überwachungsbehörde für den Landkreis Waldeck- Frankenberg ist das Regierungspräsidium in Kassel. Weiter Informationen zum Thema Abfallwirtschaft gibt es online unter www.abfallw-wa-fkb.de 

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