Pflegebedürftige müssen die zustehenden Leistungen erhalten

Wiesbaden(nh). Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz, PSG I) haben seit dem 1. Januar 2015 alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Pflegebedürftigen wird seit dem 1. Januar 2017 ein erhöhter Betrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der gesetzlich festgelegten sogenannten zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet. Das Bundesgesetz hat die Regelung für diese Leistungen auf Landesebene delegiert. Bisher aber hat die Landesregierung die bestehende Rechtsverordnung noch nicht an die Gesetzesänderung angepasst. Die Landesregierung hält derzeit eine Anpassung der Ausführungsverordnung nicht notwendig. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Dr. Daniela Sommer kritisiert mit dem SPD-Antrag: „Die hessische Landesregierung hat bisher versäumt, eine Verordnung zu erlassen, obwohl die entsprechenden bundesgesetzlichen Vorschriften seit zweieinhalb Jahren in Kraft ist. Der Zugang von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zu Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird durch die Blockadehaltung der Landesregierung weiterhin erschwert. Sie aber brauchen genau diese Entlastung.“ Sommer erläuterte, dass eine im Juni 2016 vorgelegte Liste der zugelassenen Leistungserbringer zeigt, dass 319 Anbieter in ganz Hessen vorhanden sind, davon hatten in 2016 laut Aussage des Ministeriums allerdings nur sieben auch Entlastungsleistung angeboten, und von diesen sieben befanden sich vier Anbieter in Marburg, so dass rechnerisch für den Rest von Hessen lediglich drei Anbieter übrig bleiben. Die Zahl der Anbieter hatte sich im Dezember auf 10 Leistungserbringer erhöht.

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„Derzeit gibt es zu wenig Anbieter für Entlastungsleistungen, so auch die Rückmeldung aus der Praxis. Deswegen muss die Anpassung der Ausführungsverordnung umgehend erfolgen, um weitere Angebote zu ermöglichen. Wir brauchen nicht nur die in der Regierungsrede des Gesundheitsministers angesprochene Entlastung durch ehrenamtliche Pflegebegleiter und die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, wir brauchen dringend die Anpassung der Ausführungsversordnung, die das Pflegestärkungsgesetz mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen verspricht, damit jene die Hilfe und Unterstützung benötigen, diese auch erhalten können“, sagte Daniela Sommer. Interessant, so Sommer, ist auch, dass die Regierungs-Fraktionen nun das Thema für sich entdeckt haben und einen dringlichen Entschließungsantrag diesbezüglich eingebracht haben: „Den Berichtsantrag zum Thema haben wir im Februar 2016, den Antrag im März 2017 eingebracht. CDU und Bündnis/Die Grünen springen heute auf unsern Zug auf und stützen damit unsere lange schon geäußerte Forderung zur Anpassung“, sagte Daniela Sommer.

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