Hoverboards,MiniSegways und Monowheels – Sommerfahrspaß nur auf privaten Gelände

Altenlotheim(od). Hoverboards,MiniSegways und Monowheels sind  in den Frühlings- und Sommermonaten  ein Fahrspaß der besonderen Art. Allerdings gibt es eine Besonderheit zu beachten: die Straße, Rad- und Gehwege oder überhaupt im öffentlichen Verkehrsraum sind diese Geräre nicht zulässig, im Gegenteil, wie die Polizei mitteilt macht man sich bei der Benutzung außerhalb privatem Gelände strafbar. Immer öfter müssen Polizeistreifen den Benutzern von Hoverboards,MiniSegways und Monowheels den Spaß verderben: Fahren ohne Führerschein bei Hoverboard und Monowheel und ohne Versicherungschutz auch bei MiniSegways führen zur Anzeige, denn über einer bauartbedingte Geschwindigkeit von  6 Km/h werden diese Geräte als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit wären Hoverboards,MiniSegways und Monowheels grundsätzlich zulassungspflichtig. Aber ohne Bremsen und Licht keine Zulassung. Was man alles beachten sollte hat die Polizeidirektion Main -Tauns in einer Broschüre zusammengestellt.

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