Milch ab Hof aus dem Automaten

Landesvereinigung Milch Hessen

Friedrichdorf(nh). Das Interesse an Milchautomaten wächst nicht nur bei Landwirten, auch bei Verbrauchern sind sie beliebt, weilman dort bequem und oftmals rund um die Uhr Milch holen kann. Auf welchen Bauernhöfen gibt es in Hessen Milchautomaten, was sollten Verbraucher beim Umgang mit Rohmilch beachten und worauf müssen Landwirte achten, wenn sie auf ihrem Bauernhof einen Milchautomaten aufstellen möchten? Immer mehr Landwirte bieten die hofeigene Milch in Automaten an. Mittlerweile gibt es in Hessen etwa 50 landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Rohmilch über Automaten verkaufen. Die Landesvereinigung Milch Hessen e.V. hat auf ihrer Homepage eine Übersicht der Milchautomaten-Standorte in Hessen veröffentlicht: www.milchhessen.de/milchautomaten_hessen . Anhand einer Landkarte können Verbraucher schnell und unkompliziert einen Betrieb in ihrer Nähe suchen, wo die gewünschte Menge Milch selbst abgezapft und in mitgebrachte oder bereitgestellte Gefäße abgefüllt werden kann. Wer gerne Rohmilch direkt vom Bauernhof kauft, sollte einige Punkte beachten, um sich vor Infektionen mit krankmachenden Keimen zu schützen, denn obwohl Hygiene auf Milchviehbetrieben groß geschrieben wird und regelmäßige Kontrollen stattfinden, kann es passieren, dass krankmachende Keime in die Rohmilch gelangen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, Rohmilch vor dem Verzehr immer abzukochen. Vor allem Personen mit geschwächtem Immunsystem, also kleine Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen, sollten Milch nicht roh verzehren. Grundsätzlich sollte man die Rohmilch nur in (spülmaschinen-)saubere Gefäße abfüllen und z.B. in einer Kühltasche gekühlt nach Hause transportieren, um eine Vermehrung der Bakterien so weit wie möglich zu unterbinden. Weitere Hinweise zum verantwortungsbewussten Umgang mit Rohmilch finden Verbraucher im Faltblatt „Warum Sie Rohmilch abkochen sollten“, das auf der Internetseite kostenlos heruntergeladenoder angefordert werden kann.Für Landwirte, die einen Milchautomaten aufstellen möchten, gibt es auch einiges zu beachten, denn die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen: So muss Rohmilch beispielsweise direkt am Ort der Milcherzeugung abgegeben werden und darf nur am Tag der Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen worden sein. An der Abgabestelle ist der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ gut sichtbar und lesbar anzubringen und die Abgabe muss vorab beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Eine weitere Verarbeitung der Rohmilch oder eine Abfüllung in Flaschen durch den Betrieb ist nicht erlaubt. Das Bereitstellen von Flaschen, wie es bei Milchautomaten oft praktiziert wird, ist möglich. Der Milchautomat muss innerhalb von sechs Wochen nach der Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde angezeigt und regelmäßig geeicht werden. Die Eichfrist für Milchautomaten beträgt ein Jahr. Der Name „Milchtankstelle“ ist übrigens seit 2013 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt und darf nur mit Einverständnis des Markeninhabers verwendet werden. Alle Tipps zur Direktvermarktung über Milchautomaten finden Landwirte unter www.milchhessen.de/milchautomat_info 

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