Berlin(nh). „Seit jeher setze ich mich für eine flächendeckende Versorgung durch Hausärzte und Apotheker ein – vor allem in ländlichen Regionen“, so der nordhessische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke , SPD(Gudensberg). Durch ein im Oktober ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind ausländische Versandapotheken nicht mehr an die einheitlichen Apothekenabgabepreise gebunden. In Form von Boni und Rabatten können sie ihre Arzneimittelpreise frei gestalten und haben so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber heimischen Apotheken. Auf diese Entscheidung muss die Politik angemessen reagieren, da sonst einige Apotheken in ihrer Existenz bedroht sind, so Franke. Die Rahmenbedingungen für Boni und Rabatte sollten nunmehr im Sozialgesetzbuch festgelegt werden, um einen fairen Wettbewerb von niedergelassenen Apotheken und Versandapotheken zu gewährleisten. „Das ist eine pragmatische und vor allem schnell durchsetzbare Lösung“, erklärt der SPD-Politiker. Zudem sollten Beratungsleistungen, durch die sich klassische Apotheken auszeichnen, besser honoriert werden als bisher. Sei es beim Medikationsplan oder beim Notdienst.
Apothekerkreise hingegen fordern ein grundsätzliches Verbot des Versandhandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) hat daraufhin einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der ein solches Verbot vorsieht. Dieses Gesetzesvorhaben führt zu einem langwierigen Notifizierungsverfahren bei der EUKommission mit ungewissem rechtlichem und tatsächlichem Ausgang. „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint!“ „Nicht nur junge Leute nutzen den Versandhandel. Gerade Ältere und weniger mobile Menschen, auch in strukturschwachen Gebieten wollen auf die Möglichkeiten des Versandhandels im digitalen Zeitalter nicht mehr verzichten. Diese Entwicklung ist unumkehrbar“, sagt der Gesundheitsexperte.